Schulgeld für die Leibnizschule in Hannover?
Schulgeld für ein „normales“ Gymnasium?
Ist das denkbar, möglich?
Hier ein Auszug aus den Bestimmungen:
„Das Schulgeld beträgt vierteljährlich:
Für einheimische Kinder … 45 …
Für auswärtige Kinder … 75 …
Für auswärtige Kinder, welche im Stadtbezirk wohnen … 62 …
…
Für jedes zweite Kind … 40 …
Für jedes Dritte und folgende … 35 …
…
Für jeden in diese Schule neu aufgenommenen Schüler ist eine Einschreibegebühr von 5 M zu zahlen …"
Ist das wahr?
Nun, es hat früher gestimmt.
Schulgeld fürs Gymnasium war durchaus üblich.
Hier alte Unterlagen der Leibnizschule von 1913/16 aus unserer Familie.
Bürgerreporter:in:Wilhelm Kohlmeyer aus Hannover-Groß-Buchholz |
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