Schulgeld für die Leibnizschule in Hannover?

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Schulgeld für ein „normales“ Gymnasium?

Ist das denkbar, möglich?

Hier ein Auszug aus den Bestimmungen:

„Das Schulgeld beträgt vierteljährlich:

Für einheimische Kinder … 45 …
Für auswärtige Kinder … 75 …
Für auswärtige Kinder, welche im Stadtbezirk wohnen … 62 …

Für jedes zweite Kind … 40 …
Für jedes Dritte und folgende … 35 …

Für jeden in diese Schule neu aufgenommenen Schüler ist eine Einschreibegebühr von 5 M zu zahlen …"

Ist das wahr?

Nun, es hat früher gestimmt.
Schulgeld fürs Gymnasium war durchaus üblich.

Hier alte Unterlagen der Leibnizschule von 1913/16 aus unserer Familie.

Bürgerreporter:in:

Wilhelm Kohlmeyer aus Hannover-Groß-Buchholz

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