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Aufgepasst! Unfaire Teilnahmebedingungen bei Fotowettbewerben

Als ambitionierter Fotoamateur misst man sich gerne mit anderen Hobbyfotografen. Fotowettbewerbe bieten sich dann an, seine Bilder einzusenden. Oft besteht ja auch die Hoffnung, mit etwas Glück einen attraktiven Preis zu gewinnen. Doch Vorsicht ist geboten und eine aufmerksame Lektüre der Teilnahmebedingungen anzuraten. Zwar nicht immer, leider aber immer öfters versuchen die Organisatoren einfach nur günstig an die Nutzungsrechte von Fotografien zu kommen. Manchmal steckt vielleicht auch gar keine böse Absicht dahinter, man hat ohne groß nachzudenken, einfach die Teilnahmebedingungen bei anderen abgeschrieben. Das macht die Sache aber auch nicht besser und ändert vor allem nichts am rechtlichen Ergebnis.

Ganz aktuell wurde ich nun auf einen „Fotowettbewerb aufmerksam gemacht, bei dem Aufnahmen aus einem anderen deutschen Staat gesucht werden. Großartige Gewinne gibt es nicht einzuheimsen. Die schönsten Bilder sollen lediglich in einer Zeitschrift abgedruckt werden. Nun gut, die eigenen Werke mal gedruckt zu sehen, ist ja auch schon etwas. Und wenn der Autorenname dann noch unter dem Foto steht, lässt sich hoffen, seinen Bekanntheitsgrad zu steigern.

Doch halt! In den Teilnahmebedingungen heißt es unter anderem: „Mit der Zusendung von Fotos … erteilen Sie dem … das alleinige und uneingeschränkte Werknutzungsrecht.“
Schon ein starkes Stück. Mit der Einsendung tritt der Fotograf damit nicht nur unentgeltlich alle Rechte ab, sondern räumt überdies dem Organisator auch noch das alleinige Nutzungsrecht ein. Das heißt, wer sein eigenes Foto später woanders veröffentlich, macht sich rein juristisch gesehen möglicherweise sogar noch schadensersatzpflichtig. Denn er hat ja alle Rechte daran bereits mit seiner Bildeinsendung verschenkt und darf es damit gar nicht mehr selbst nutzen. Der neue Rechteinhaber kann demgegenüber aber mit dem Bild machen, was er will.

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