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Neue Allgemeinverfügung: Maskenpflicht jetzt auch im Treppenhaus und bei Fahrgemeinschaften im Auto

  • Die neue Allgemeinverfügung der Region Hannover weitet die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske aus.
  • hochgeladen von Jens Schade

Die Region Hannover weitet die Pflicht zum Tragen einer sogenannten FFP2-Atemschutzmaske aus. Unter anderem muss sie im Gebiet der Region ab 14. Januar im Treppenhaus (bei mehr als vier Wohnparteien) und im Auto (wenn Personen aus mehr als einem Haushalt darin sitzen) getragen werden.

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4 Kommentare

> Omikron untergräbt sogar den vorhandenen Impfschutz, sodass jeder nun mit einer Ansteckung rechnen muss!

Trotzdem muss weiter für den Impfschutz geworben werden, weil er vor schwerem Verlauf und Sterblichkeit weitgehend schützt.

  • Gelöschter Nutzer am 13.01.2022 um 17:12
Gelöschter Kommentar

Der Begriff "gleichwertig" ist wörtlich aus der Allgemeinverfügung entnommen. So heißt es dort u.a. "1. Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, über § 4 Absatz 1 Satz 1 Nds. Corona-VO hinausgehend eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen." Auch an anderer Stelle wird von "gleichwertigen Schutzniveau" gesprochen.

Das bedeutet, der durch die Maske gewährte Schutz muß mindestens dem einer FFP2-Maske entsprechen. Eigentlich nicht so schwer.

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