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Auf Gehewegen

auf Gehwegen werden ich und andere Fußgänger immer häufiger gefährdet.

Selbstverständlich können Sie nicht alle Einzelheiten Ihres Aufgabenbereichs im Blick haben, dennoch möchte ich Sie auf Folgende Missstände aufmerksam machen.

Nach § 34 Abs. 1 im Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ist es in der freien Landschaft verboten, unbefugt Bäume, Hecken, Wallhecken, Sträucher, Pflanzen und Früchte ohne vernünftigen Grund zu beschädigen.

Durch Heckenschäden, die ein zumutbares Maß übersteigen, besteht Unfall- und Stolpergefahr für Fußgänger/innen und schränkt die Barrierefreiheit ein. Außerdem schadet es dem Bild in der Öffentlichkeit.

Wie Sie sicherlich wissen, ist Barrierefreiheit spätestens seit 2002 mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetz im Bau- und Verkehrswesen einzuhalten. Ein Maßstab an dem sich behördliches Handeln orientieren sollte und der mit dem 2011 erschienen Werk „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen“ (H BVA) klar ausformuliert und ausdifferenziert wurde. Hier wird deutlich gesagt: „Dabei soll der gesamte lichte Raum (Gehbereich/Verkehrsraum und Sicherheitsraum) von Hindernissen und Einbauten freigehalten werden.“ (H BVA, 3.2.1) Es sollte ein empfohlenes Mindestmaß von 2,70 Meter für den Gehweg eingehalten werden, sowie für ausreichende Markierungen und Leitinformationen gesorgt werden.
Am frühen Morgen gegen 7:30 Uhr habe ich gesehen, wie die Frau Schleicher mit einer Schere in der Hand die Hecken abgeschnitten hat. Ich habe sie daraufhin angesprochen warum sie das tut und die Antwort: „Ich bin Deutsche und ich weiß was ich hier tue. Ich bin hier geboren!“ bekommen.
Den beschriebenen Missstand habe ich am 06.04.2016 in der Feldbuschwende vor der Hausnummer: 10 in Hannover / Kronsberg beobachtet.

Das führt schließlich dazu, dass die Gehwege gefährlich werden und damit für mich als Bürger ist es nicht schön anzusehen. Diese Umstände bestehen nun schon seit längerer Zeit, ohne dass es Zeichen der Besserung gibt. Zudem ist diese Beobachtung kein Einzelfall, sondern schon zum wiederholten Mal vorgekommen.
Als Anwohner bin ich nicht bereit die Verschulden anderer mit meiner Sicherheit auszugleichen. Mit diesem Anliegen trete ich nun mit Ihnen in Kontakt und hoffe, dass Sie helfen können.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Haftung auch an die entsprechenden Verantwortlichen weitergegeben wird.

Anbei finden Sie Bildmaterial/Informationen, das meinen Anliegen untermauert.

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3 Kommentare

Anzeige beim Ordnungsamt erstatten und mit Fotos belegen.

> "ist es in der freien Landschaft verboten, unbefugt Bäume, Hecken, Wallhecken, Sträucher, Pflanzen und Früchte ohne vernünftigen Grund zu beschädigen."

Das sieht da oben aber nicht nach freier Landschaft aus, sondern privatem Gebäude innerorts.

Ausserdem versteh ich den Zusammenhang zwischen dem Rückschnitt dort und Fußweg nicht so ganz. Der Fußweg ist doch da von der Hecke kaum berührt (da kenn ich bei uns aber massenweise Stellen, wo der Weg halb zugewachsen ist und Stadt/Besitzer nix machen ;))

-- Ewgenij, alles Gute und viel erfolg zur Durchsetzubg deunes Ansinnens....

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