FREIE WÄHLER Deutschland e. V. unterliegen im Namensstreit
Hubert Aiwanger muss im Namensrechtsstreit "FREIE WÄHLER" erneut Schlappe auch vor Oberlandesgericht einstecken.
Anstatt in Zeiten großer sozialer, finanzieller und wirtschaftlicher
Probleme gemeinsam der politischen Verantwortung für Bund, Länder und
Kommunen gerecht zu werden, halten es der unter der Bezeichnung „FREIE WÄHLER Deutschland e. V.“ agierende Bundesverband und die hinter ihm
stehenden Personen aus offenkundig persönlichen Interessen für opportun,
zu versuchen, anderen Gruppierungen der Freien Wähler die Nutzung dieses
Namens im Wege gerichtlicher Verfahren mit der Behauptung verbieten zu
lassen,
- der Name „“ stünde ausschließlich diesem Bundesverband zu und
- nur er sei befugt, Dritten das Recht zur Nutzung dieses Namens „zu
verleihen“, mithin
- darüber zu entscheiden, wer neben ihm unter der Bezeichnung „FREIE WÄHLER“ politisch agieren könne und dürfe.
Soweit bekannt haben sich diverse FREIE WÄHLER-Gruppierungen und/oder
–Organisationen in der Vergangenheit von diesen Behauptungen unter
Androhung, diese angeblichen Rechte per Klage durchzusetzen, ohne
weitere Prüfung des realen tatsächlichen sowie rechtlichen Hintergrundes
dieser Behauptungen ins Boxhorn jagen lassen und sind offenkundig mit
dem selbsternannten Vertreter bundesweiter Interessen der Freien Wähler
eine – wie auch immer geartete – Vereinbarung dahingehend eingegangen,
den Namen FREIE WÄHLER zukünftig aufgrund einer entsprechenden
Gestattung dieses Bundesverbandes zu führen.
Für dieses kaum fassbares Szenario dürfte nunmehr allerdings das Ende
gekommen sein und jede FREIE WÄHLER-Gruppierung und/oder –Organisation,
die sich bislang nicht dem willkürlichen Diktat des Bundesverbandes
unterworfen hat, sollte zur Stärkung seiner rechtlichen und
argumentativen Situation gegenüber diesem Bundesverband auf folgenden
Sachverhalt abstellen:
Der Bundesverband hatte noch in der früheren Zusammensetzung seiner
Vereinsführung Thorsten Keuth, dem Mitbegründer und Vorsitzenden des
Vereins FREIE WÄHLER GEMEINSCHAFT Nord Verband (kurz: FREIE WÄHLER
Nordverband) vor dem Landgericht Kiel dahingehend verklagt, es zu
unterlassen, den Namen „FREIE WÄHLER Nordverband“ zu führen oder von
anderen Personen oder Vereinigungen führen zu lassen sowie auf seine
Domain „freie-waehler-nordverband.de“ zu verzichten und diese Domain bei
dem zuständigen Domainregister freizugeben. Diese Klage hat das
Landgericht Kiel durch Urteil vom 5. März 2010 (Az: 5 O 174/09)
abgewiesen. Die neue Vereinsführung dieses Bundesverbandes, der früher
unter der Bezeichnung „Bundesverband der Freien Wähler Gemeinschaften in
der Bundesrepublik Deutschland“ agierte, hat unter seiner neuen
Vereinsführung durch den „Bundesvorsitzenden“ Hubert Aiwanger und der
neuen „Bundesgeschäftsführerin“ Cordula Breitenfellner gegen das Urteil
des Landgerichts Kiel Berufung zum Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgericht einlegen lassen, hat dort jedoch entgegen ihren
vollmundigen Ankündigungen eine erneute Schlappe einstecken müssen: Das
Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 22.10.2010
(Az.: 17 U 14/10) das Urteil des Landgerichts Kiel bestätigt und die
Berufung zurückgewiesen.
Wie die aus den Urteilsgründen ersichtlichen Ausführungen der Richter in
Schleswig verdeutlichen, war die Schlappe, die der Bundesverband und
deren große Führer, Herr Aiwanger und Frau Breitenfellner, haben
einstecken müssen, durchaus deftig:
Zum einen würde „FREIE WÄHLER“ mangels originärer Unterscheidungskraft
keine dem Namensschutz begründende oder rechtfertigende Bezeichnung
darstellen – dies hatte zuvor auch schon das Landgericht Kiel so
entschieden. Zum anderen – und dies ist im Hinblick auf die erlittene
Schlappe wohl von weitaus größerer Bedeutung – könne der Bundesverband
ebenso wenig eine Verkehrsgeltung der Bezeichnung „FREIE WÄHLER“ für
sich in Anspruch nehmen. Dies würde voraussetzen, dass bei den so
genannten beteiligten Verkehrskreisen (hier insbesondere dem „Wahlvolk“)
der Bundesverband unter der Bezeichnung „FREIE WÄHLER“ eine derart große
Bekanntheit erworben haben müsste, dass hierdurch der Begriff „FREIE WÄHLER“ diesem Bundesverband zugeordnet wird, im Ergebnis also die
Bürger mit der Bezeichnung „FREIE WÄHLER“ dem Bundesverband meinen
würden. Hierzu haben die Richter in Schleswig festgestellt, dass sich
eine solche (angebliche) Verkehrsgeltung nicht einmal nach dem eigenen
Vorbringen des Bundesverbandes im Prozess feststellen ließe. Die
Bevölkerung (also das Wahlvolk) würde die jeweils vor Ort tätigen Freien
Wähler weit eher als politische Kraft wahrnehmen als eben diesen
Bundesverband. Dabei sei außerdem zu berücksichtigen, dass, wie es aus
der Satzung des Bundesverbandes und seinem Vortrag im Verfahren folge,
er nicht einmal selbst im eigentlichen politischen Geschäft, nämlich bei
Wahlen, auftreten würde, so dass auch deswegen nicht ersichtlich sei,
dass gerade der Bundesverband die politische Kraft „Freier Wähler“
verkörpern würde. Im Ergebnis könne daher das Erfordernis, das für die
Mehrheit der Bevölkerung klar sein müsse, dass „FREIE WÄHLER“ der
Bundesverband sei, nicht festgestellt werden könne.
Aus der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes
kann mithin das Fazit gezogen werden:
Nicht nur „die Gedanken sind frei“, sondern der Name FREIE WÄHLER ist es
ebenso!
Abzuwarten bleibt, ob der Bundesverband die Gefahr einer weiteren und
abschließenden Schlappe riskiert und gegen die Entscheidung aus
Schleswig Revision zum Bundesgerichtshof einlegt. Wir werden darüber
berichten!
Die Freie - FREIE WÄHLER GEMEINSCHAFT
Bundesgeschäftsstelle
Im Speitel 49
76229 Karlsruhe
Die Bundespartei FREIE WÄHLER GEMEINSCHAFT - kurz FWG Die Freie -
versteht sich als Organ, um auf bundespolitischer und landespolitischer
Ebene zu wirken und die kommunalen Interessen der autarken
Organisationen und Gliederungen der Freien Wähler und sowie weiteren
unabhängigen Organisationen, die mittlerweile bundesweit über 280.000
Mitglieder umfassen, ebenengerecht und nachhaltig zu vertreten. Dabei
gilt bei den Freien Wählern das Prinzip der direkten Demokratie.
Die damit verbundene Besonderheit der Organisationsform der Bundespartei
überlässt damit allen kommunalen Gliederungen der Freien Wähler sowohl
die Freiheit auf kommunaler Ebene das umzusetzen, was als richtig
erachtet wird und trotzdem auf Bundesebene bzw. Landesebene ebenfalls
die Interessen zu wahren. Dies ist eine besondere Organisationsweise,
welche es in den etablierten Parteien in dieser Form bisher nicht gibt.
Damit soll zugleich einem "Parteienmoloch", Starrheit und Unflexibilität
vorgebeugt werden.
Angesichts gravierender wirtschaftlicher, sozialer und menschlicher
Veränderungen im Gesamtwesen einer Humangesellschaft will die
Bundespartei zudem Gedankengänge zur Lösung solcher Probleme einbringen
und Wege beschreiten, die bisher noch nie beschritten worden sind. Dies
bedingt einen Aufwuchs an Menschen mit überdurchschnittlichen
Denkfähigkeiten - insbesondere des vernetzten Denkens - um an solchen
Lösungen mit zu arbeiten. Daher stellt die Bundespartei der Freien
Wähler eine durchaus interessante Option für jüngere und reifere,
engagierte Menschen dar sich entsprechend einzubringen, auch wenn man
sich bisher aus unterschiedlichen Gründen von der sogenannten "aktiven
Politik" vielleicht eher ferngehalten hat.
Wirklich gelebte Politik bedeutet somit ein aktives Mitwirken jedes
Einzelnen an den gesellschaftlichen Dingen und Problemen unserer Zeit.
Die Bundesvereinigung lädt Sie auf
http://www.FREIE-WÄHLER-GEMEINSCHAFT.de dazu herzlich ein!
Denn Demokratie lebt vom Mitdenken! Mitreden! Mitmachen!