Offener Brief an den Intendanten des NDR Herrn Lutz Marmor

Norddeutscher Rundfunk
Intendant: Lutz Marmor
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

Betreff: Weihnachtsansprache Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Nordmagazin

Sehr geehrter Herr Mamor

Die Weihnachtsansprache der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Frau Manuela Schwesig im Nordmagazin, wurde schon kurz nach der Einstellung beim NDR aus der Mediathek entfernt.
„Weihnachtsansprache: "Wir in MV halten zusammen"
Zudem wurde der Kommentarbereich nach 45 Kommentaren geschlossen, letzter Kommentar am 26.12.2019 um 21:40 Uhr, lt. Mitteilung des NDR:
„Dieser Kommentarbereich ist geschlossen
Zeige Ergebnisse 41-45 von 45.“

Schon die Weihnachtsansprache 2018 war lt. damaliger Mitteilung des NDR kurz nach der Veröffentlichung auf Grund eines technischen Fehlers online nicht mehr abrufbar.

Was war der diesjährige Grund für den Verlust der Weihnachtsansprache 2019 und warum wurde zusätzlich noch so frühzeitig die Kommentarfunktion eingestellt?

Ist die Veröffentlichung der Weihnachtsansprache, deren Veröffentlichung, sowie der Erhalt und Widereinsetzung in der Mediathek nach technischen Pannen, nicht ein wesentlicher Bestandteil des Öffentlich rechtlichen Rundfunks? Sie räumten in der Veröffentlichung im NDR den Gebührenzahlern die Möglichkeit ein, die Weihnachtsansprache der Ministerpräsidentin Schwesig mittels Vergabe von Sternchen von 1 - 5 zu bewerten. Weiterhin durften die Gebührenzahler mittels einer eingeräumten Kommentarfunktion dem NDR, der Ministerpräsidentin und den Mitbürgern, ihre persönliche Meinung und Einschätzung zur Weihnachtsansprache mitteilen.

Sicher war die Ansprache auch medial auf den anderen Kanälen, wie bei der Landesregierung abrufbar, allerdings ohne Bewertungsmöglichkeit und Kommentierung.

Da Sie durch die Einstellung der Weihnachtsansprache und der Veröffentlichung am 23.12.2019 im Nordmagazin den Gebührenzahlern aber durch Vergabe mittels Sternchen und der Möglichkeit zu kommentieren, eine Möglichkeit boten, diese entsprechend positiv oder negativ zu bewerten, haben Sie aber durch die Entfernung des Filmbeitrages mit der Bewertungsfunktion den Gebührenzahlern explizit nicht mehr die Möglichkeit gegeben, ihre Meinung in Wort, Bild oder Schrift einzuräumen. Nun im Grunde sind Sie dazu nicht verpflichtet, da Sie aber den Gebührenzahlern bereits diese Möglichkeit eingeräumt und sogar von sich aus angeboten haben, haben Sie aus nicht mitgeteilten Gründen, die Funktion ohne weitere Begründung, dem Gebührenzahlern wieder entzogen. Im weitesten Sinne stellt diese Einstellung doch eher eine Zensur dar!

Grundgesetz § 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Was war in diesem Jahr der Grund für die Entfernung der Weihnachtsansprache?
Wer hat veranlasst, dass die Weihnachtsansprache und der Kommentarbereich geschlossen wird bzw. der Film aus der Mediathek genommen wird?

Warum reagiert der NDR nicht auf entsprechende Anfragen?

Mit freundlichen Grüßen Norbert Höfs 

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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