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Presserat: "Verletzung presseethischer Grundsätze liegt beim MoPo-HH-Artikel nicht (mehr) vor."

Nach Leser-Beschwerden korrigiert.

MoPo-Überschrift:
Von falsch auf richtig

In einem Bericht über Verkehrs-Kontrollen der Polizei HH titelte die MoPo online zunächst:
Ursprünglich:
"Kontrolle: Polizei stoppt Hunderte Radfahrer"

Diese Überschrift widersprach ganz wesentlich den im Artikel dargestellten Tatsachen, wo datailliert dargestellt wurde, wer erwischt wurde:
- 336 falschparkende Autos,
- davon 30 sofort abgeschleppt,
- 8 telefonierende Autofahrer,
- 3 telefonierende Radfahrer,
- mehrere Radfahrer ignorierten das rote Ampellicht (ohne Zahlenangaben),
- zwei Autofahrer missachteten die Anschnallpflicht,
- falsche Radwegseite benutzt (ohne Zahlenangaben),
- 92 weitere Verkehrsteilnehmer (ohne weitere Angabe) wurden verwarnt.

Diese Zahlenangaben widersprechen der gewählten MoPo-Überschrift so eklatant, dass es heftige Beschwerden gab: Die MoPo überarbeitete daraufhin den Inhalt des Artikels und änderte die Überschrift des Artikels in:
Neu:
Großkontrolle: Polizei erwischte Hunderte Falschparker"

Links:
- zur jetzigen Version des MoPo-Artikels,
- zum jetzigen MoPo-Post bei Facebook.

Da in der ersten Version die Überschrift des Artikels so eklatant dem Inhalt des Artikels widersprach, wurde ein Beschwerdeverfahren beim "Deutschen Presserat" eingeleitet.


Ergebnisse des Presserats-Verfahrens, siehe auch Bilder:

"Der Presserat gelangte im im Rahmen der Prüfung zu dem Schluss, dass eine Verletzung presseethischer Grundsätze nicht (mehr) vorliegt. Die von Ihnen  kritisierte Überschrift war zwar falsch und stellte damit einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht dar."
Die Redaktion hat jedoch:
- den Titel geändert,
- die Leser über die Änderung informiert
- und sich entschuldigt.

Insgesamt konnten wir eine Verletzung der Publizistischen Grundsätze daher nicht feststellen. 

- - - -

Abschließend bedankte sich der Presserat im Antwortschreiben für die Beschwerde, die zu einer kritischen Überprüfung der Berichterstattung Anlass gab.

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