Neue Datenschutzgrundverordnung fordert Unternehmen und Vereine
Ab dem 25. Mai 2018 ist die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geltendes Recht. Für Unternehmer, freiberuflich Tätige und Vereine gelten dann neue Regeln im Umgang mit Daten von Mitarbeitern, Kunden und Mitgliedern. Die Referatsleiterin der Hanns-Seidel-Stiftung für Datenschutz, Recht und Verfassung, Kea-Sophie Stieber spricht am Mittwoch, 23. Mai 2019 um 18:30 Uhr im Sportheim Wasserburg zu den Neuerungen. Diese Veranstaltung behandelt vorrangig die Fragen von Gewerbetreibenden und Unternehmen. Dr. Hans Reichhart, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird in das Thema einführen.
Die neue Verordnung gilt für jedes Unternehmen – also auch dem Ein-Mann-Unternehmen oder der kleinen Bäckerei und für Vereine. Größere Unternehmen können ab zehn Mitarbeitern einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernennen, der die Aufgabenstellung bearbeitet. Unternehmen haben künftig eine Rechenschaftspflicht und müssen erklären können, welche Daten sie zu welchen Zwecken gespeichert haben und wie und wann sie gelöscht wurden. Zunächst geht es um eine Bestandaufnahme der Datenverarbeitungvorgänge mit personenbezogenen Daten, um damit Transparenz zu schaffen. Auch ein Löschkonzept muss erarbeitet werden. Es müssen aber auch Ablaufpläne erarbeitet werden um Datenpannen zu managen. Betroffene Personen müssen innerhalb von 72 Stunden ab Kenntnis der Panne informiert werden.