Landratsamt Günzburg informiert über Wasserschutzgebiete

Landrat Hubert Hafner wendet sich in einem Rundschreiben an alle Eigentümer von Grundstücken in Wasserschutzgebieten im Landkreis Günzburg. Das Schreiben wird derzeit zusammen mit einer Infobroschüre durch die örtlichen Wasserversorger an ca. 1.200 Betroffene verteilt.

Hafner appelliert in dem Schreiben an die Betroffenen, bei der Bewirtschaftung ihrer Grundstücke besondere Sorgfalt walten lassen und die Auflagen der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung streng zu beachten. Die Betroffenen können so einen wertvollen Beitrag leisten, die gute Trinkwasserqualität zu erhalten.

Warum gibt es Wasserschutzgebiete?

Wichtigstes Ziel im Wasserschutzgebiet ist es, die schützende Grundwasserüberdeckung zu erhalten, also größere Bodeneingriffe zu vermeiden. Im Übrigen gilt es, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf ein vertretbares Maß zu beschränken oder ggf. ganz fernzuhalten. Aber auch im Zusammenhang mit Verkehrswegen, Wohnbebauung, Stallungen etc. sind zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen (Beseitigung von Niederschlagswässern, Dichtheitsprüfungen bei Kanälen und Behältern) erforderlich. Strengere Anforderungen gelten z. B. auch bei der Errichtung von Tiefenwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen. In der Regel nicht möglich ist die Verwendung von Recycling-Bauschutt als Baumaterial. Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl- oder Dieseltanks) gelten besondere Anforderungen und Prüfpflichten.
Besondere Vorsicht ist bei der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung angezeigt, um Einträge von Pflanzenschutzmitteln und Nitrat ins Grundwasser zu vermeiden. Durch Jauche und Gülle können Krankheitserreger ins Trinkwasser kommen. Deshalb ist das Ausbringen in der engeren Schutzzone ganz verboten.

Wussten Sie ...?

Trinkwasser in unserem Landkreis wird zu nahezu 100 % aus Brunnen und Quellen gewonnen. 44 Wasserschutzgebiete sichern im Landkreis ein qualitativ gutes Trinkwasser aus Flachbrunnen und Tiefbrunnen bis zu 250 m Tiefe. Acht Wasserzweckverbände unterstützen die Gemeinden bei Ihren Aufgaben. Insgesamt sind 33 Wasserversorger im Landkreis Günzburg tätig.

Die Regelungen in den einzelnen Wasserschutzgebieten sind auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnitten und deshalb nicht überall gleich.

Damit sich alle Betroffenen über die Regelungen informieren können, sind alle aktuell gültigen Verordnungen und Lagepläne der Wasserschutzgebiete und weitere Informationen auf der Internetseite des Landratsamtes Günzburg (www.landkreis-guenzburg.de, Auswahl: Amt / Natur und Umwelt / Wasserrecht / Wasserversorgung) abrufbar. Auch bei der jeweiligen Gemeinde kann man die Unterlagen einsehen.

Bürgerreporter:in:

Thomas Rank aus Günzburg

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