Landrat überreicht die Einbürgerungsurkunden im Rahmen einer Feierstunde

Neubügerinnen und Neubürger des Landkreises mit Landrat Hubert Hafner (rechts im Bild) und dem Integrationsbeauftragten Meinrad Gackowski (links im Bild) | Foto: Ariane Zischak / Landratsamt Günzburg
  • Neubügerinnen und Neubürger des Landkreises mit Landrat Hubert Hafner (rechts im Bild) und dem Integrationsbeauftragten Meinrad Gackowski (links im Bild)
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Bereits seit elf Jahren begrüßt Landrat Hubert Hafner persönlich in einem Festakt die neuen deutschen Staatsbürger. 20 Bürgerinnen und Bürger aus den verschiedensten Teilen der Welt - aus Argentinien, Mexiko, Kuba, Indien, Tunesien, Griechenland, Bulgarien, Großbritannien, Polen, Rumänien, Irak, Italien, der Türkei und dem Kosovo - nahmen mit Stolz ihre Einbürgerungsurkunden im Beisein ihrer Familien und Freunde entgegen.

In der Familien- und Kinderregion entscheiden sich jährlich rund 125 Ausländerinnen und Ausländer, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.
„Ihre Einbürgerung in feierlichem Rahmen mit Ihnen und Ihren Familien zu begehen, ist mir persönlich sehr wichtig. Sie haben sich für unser Deutschland und für unseren Landkreis Günzburg entschieden. Mein Dank gilt Ihnen als neue Staatsbürger… Für einige von Ihnen ist die Heimat das Land oder der Ort, aus dem Sie und Ihre Eltern stammen, in dem Sie geboren und aufgewachsen sind. Für andere ist Heimat dort, wo Sie heute leben, wo Sie zu Hause sind, sich geborgen fühlen, wo sie Freunde haben oder um es poetisch zu sagen, wo Ihr Herz wohnt. Sie sind uns im Landkreis Günzburg in jedem Fall herzlich willkommen.“, betonte Landrat Hubert Hafner.

Jeder neue Staatsbürger zeigt mit seiner Einbürgerung seine tiefe Verbundenheit zu Deutschland und insbesondere auch zum Landkreis Günzburg. „Gerade deshalb ist es so wichtig, der Integration diesen hohen Stellenwert beizumessen“, so Meinrad Gackowski, Integrationsbeauftragter für den Landkreis. In seiner Begrüßung endete er mit dem türkischen Sprichwort „Heimat ist dort, wo du satt wirst“, was er dann auch auf das emotionale Sattwerden bezog.

Im Anschluss an den feierlichen Akt, der musikalisch vom Akkordeonspielkreis der Musikschule Ichenhausen gestaltet wurde, fand im Foyer des großen Sitzungssaales ein gemeinsamer Empfang statt. Die persönlichen Erfahrungen und Erlebnisse der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und der für manch einen nicht einfache Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit bereicherten den Abend. „Und morgen gehe ich gleich zum Rathaus und beantrage meinen neuen Ausweis“, war an einigen Tischen zu hören.

Info:

Einbürgerung

Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an einen Ausländer/in. Sie muss beantragt werden.

Voraussetzungen

Aufenthalt in Deutschland:
In der Regel muss der Antragsteller seit 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht in Deutschland leben. Für Ehepartner von Deutschen, die bereits seit 2 Jahren verheiratet sind, gelten 3 Jahre.

Sprachkenntnisse:
Der Einbürgerungsbewerber muss den Nachweis ausreichender mündlicher und schriftlicher deutscher Sprachkenntnisse führen (z.B. über einen Gesellenbrief, einen deutschen Schulabschluss oder über ein Sprachstandszertifikat auf dem Niveau B 1 GER).

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse in Deutschland:
Diese Kenntnisse kann der Antragsteller beispielsweise über das Zertifikat „Leben in Deutschland“ erbringen.

Lebensunterhalt:
Der Einbürgerungsbewerber muss seinen Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen eigenständig sichern können.

Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie keine Straftaten:
Der Antragsteller darf grundsätzlich nicht mit dem deutschen Gesetz in Konflikt geraten sein und muss sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.

Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit:
Der Einbürgerungsbewerber muss in der Regel bereit sein, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ausnahmen gelten für die Mitgliedsstaaten der EU.

Weitere Informationen sind zu finden unter www.landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/auslaendische-mitbuergerinnen-und-mitbuerger-asyl/einbuergerung

Auch die Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde am Landratsamt Günzburg helfen gerne weiter (Tel. 08221/95-262/263 oder 264).

Bürgerreporter:in:

Thomas Rank aus Günzburg

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