Energieausweise von 2009 verlieren ihre Gültigkeit Nach 10 Jahren müssen Energieausweise erneuert werden
Um die Energieeffizienz von Gebäuden besser einordnen zu können, gilt seit 2009 für Wohngebäude, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden, eine Energieausweispflicht. Eigentümer, die damals einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin wieder vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, wenn eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erhält. Der Gesetzgeber schreibt zudem vor, dass die Energiekennwerte auch in Immobilienanzeigen in der Zeitung oder im Internet angegeben werden müssen.
Die Energieberatung im Rathaus Günzburg bietet allen Miet-und Kaufinteressenten sowie allen Bau-und Sanierungswilligen eine kompetente Hilfestellung rund um das Thema Energieausweis, energetische Gebäudesanierung, Fördermöglichkeiten, Stromsparen etc. an. Die nächste Beratung im Rathaus Günzburg findet am 7. November 2019 von 14 bis 17 Uhr statt und ist kostenfrei. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter 08221/903-189.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Der Bedarfsausweis zeigt den berechneten Energiebedarf an. Der Energieverbrauchsausweis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Für Immobilien mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem Stichdatum am 1. November 1977 ist der Energiebedarfsausweis Pflicht. Eine Ausnahme gibt es für Gebäude, die nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden oder die Anforderungen bei der Fertigstellung bereits erfüllt hatten. Für Mieter und Käufer sind Bedarfsausweise in der Regel aussagekräftiger.
Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern, die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet unter anderem die Effizienzklassen A bis G. Die Klasse „A“ kennzeichnet energetisch besonders gute Gebäude, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Qualität bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er nicht den individuellen Einfluss der zukünftigen Bewohner und ebenso wenig das Klima vor Ort berücksichtigt.
„Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen oder vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann“, erklärt Roman Holl, Klimaschutzmanager der Stadt Günzburg.
Tauschen Eigentümer den Heizkessel in ihrem Haus aus, modernisieren sie Fenster oder ergreifen sie andere Maßnahmen, um das Gebäude energieeffizienter zu gestalten, kann eine Neuausstellung verpflichtend sein.
Bürgerreporter:in:Thomas Rank aus Günzburg |
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