Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester Stadt Günzburg bittet um Rücksicht
In der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar wird der Himmel über Günzburg wieder in vielen Farben leuchten. Ein Anblick, der nicht ganz ungefährlich ist. Bei unsachgemäßem Abbrennen von Feuerwerkskörpern können große Schäden entstehen. Daher informiert die Stadt Günzburg bereits im Vorfeld über den richtigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen. Dazu gehört auch, die Überreste der Feuerwerkskörper gleich im Anschluss an das Abfeuern der Raketen und Böller wieder mitzunehmen.
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke) dürfen nur in der Zeit vom 28. bis 31.12.2018 angeboten und verkauft werden. An Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nicht ausgehändigt werden. Die für den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen verantwortlichen Personen haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit pyrotechnische Gegenstände nicht in den Besitz Unbefugter gelangen können.
Abgebrannt werden dürfen Kleinfeuerwerke nur zum Jahreswechsel, das heißt in der Zeit vom 31.12.2018 bis zum 1.1.2019. Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken laut Gesetzgeber nicht erlaubt.
Wegen der höheren Brandgefahr appelliert die Stadt Günzburg an die Bürger in der Altstadt keine Kleinfeuerwerke, insbesondere keine hochsteigenden Silvesterraketen, abzubrennen. Historische Gebäude könnten durch Funkenflug oder brennende Teile von Raketen gefährdet sein. In unmittelbarer Nähe von Kirchen und besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkbauten ist das Abbrennen eines Feuerwerks gesetzlich verboten.
Die Überreste der Feuerwerkskörper geben am Neujahrstag nicht nur ein unschönes Bild ab, sondern werden auf den Straßen, Gehwegen und Plätzen auch zur Gefahr für die Verkehrsteilnehmer. Die Stadtverwaltung und der Bauhof der Stadt Günzburg bitten deshalb die Bürgerinnen und Bürger, den produzierten Müll gleich im Anschluss an das Abfeuern der Raketen und Böller wieder mitzunehmen. Die Gefahr vergrößert sich bei gefrorenen Flächen.
Bürgerreporter:in:Thomas Rank aus Günzburg |
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