Veranstaltung zur Erbschaftsteuerreform stößt auf großes Interesse
Nüßlein diskutiert über Erbschaftsteuer im Kloster Roggenburg und in Deffingen.
Gleich zwei Fachleute hatte der heimische Bundestagsabgeordnete für einführende Erläuterungen zur Erbschaftsteuerdebatte engagiert: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Hans Werdich stellte sich gemeinsam mit dem Abgeordneten in Roggenburg, und sein Kollege Manfred Krautkrämer in Günzburg einer teils heftigen Diskussion.
Die Abschaffung der Substanzbesteuerung bereits einmal versteuerten Vermögens forderten etliche Anwesende dabei. Nüßlein vermochte die Wogen teilweise zu glätten, indem er die jüngsten Verhandlungsergebnisse erläuterte. Außerdem nahm er Bezug auf die Gespräche, die er mit dem neuen Bayerischen Finanzminister geführt hatte. Er bedauerte dabei, dass seine Idee, den Steuersatz durch die Länder festzulegen zu lassen, keine Mehrheit finde.
Mit den neuen Lösungen könne man leben. Das sahen auch die beiden Fachleute Krautkrämer und Werdich so. Beide kritisierten allerdings die überbordende Bürokratie. Sie sei dem Streben nach Einzelfallgerechtigkeit geschuldet. So werde sich die Bewertung von verschenktem und vererbtem Vermögen als extrem aufwendig erweisen.
Das neue Recht sei aber gegenüber dem Status quo eine Ausgangsposition, um dem Mittelstand eine Unternehmensfortführung nach Betriebsübergang zu gewährleisten, ohne Arbeitsplätze zu gefährden. Natürlich, so Nüßlein, seien die Lohnsummenregeln ausgehandelte Kompromisse. Er persönlich hätte sich weniger vorstellen können.
Einen Kritikpunkt konnte Nüßlein inzwischen aus der Welt schaffen: „Wenn der Junior mit dem übernommenen Unternehmen insolvent geht und dann die Erbschaftsteuer fällig wird, dann kommt der Gerichtsvollzieher nicht ins Altersheim zum Senior.“ Dieser Rückgriff war ursprünglich angedacht und wurde in Roggenburg noch heftig bemängelt. Im parlamentarischen Verfahren gelte es, noch etliche Details anzupassen, so der Abgeordnete.
Wichtig sei ihm, dass die Landwirtschaft von einer Erhöhung der Erbschaftsteuer verschont bleibe, selbst wenn Flächen verpachtet seien. Vor allem die zuletzt getroffenen Vereinbarungen zur Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, zu den Freibeträgen sowie für die nunmehr deutlich praxisgerechteren Verschonungsregelungen - einschließlich der verkürzten Fristen - seien besonders auch für die Landwirte von großem Vorteil. Mit diesen Verbesserungen werde ein wichtiger Beitrag dafür geleistet, heimischen Bauernfamilien akzeptable Voraussetzungen für Zukunftsinvestitionen zu sichern, so der Abgeordnete.
Steuerfrei bleibe auch das selbstgenutzte Wohneigentum unter bestimmten Voraussetzungen. Hier wurden in der Großen Koalition keine betraglichen Freibeträge sondern eine freie Wohnfläche von 200 Quadratmetern ausgehandelt, und zwar zusätzlich zu den erhöhten persönliche Freibeträgen, die bei Ehegatten voraussichtlich 500.000 Euro und bei Kindern 400.000 Euro betragen werden. Mit höheren Belastungen als bislang müssten demgegenüber Geschwister, Neffen, Nichten und überhaupt nicht verwandte Erben rechnen. Sofern ein Übertrag noch zu Lebzeiten geplant sei, wäre es sinnvoll, in solchen Fällen noch heuer zum Notar zu gehen.
Nüßlein ist sich sicher, dass die erzielten Einigungen gut für die heimischen Familienbetriebe seien, dennoch gebe es weiteren Handlungsbedarf: „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, trotzdem muss jetzt im parlamentarischen Verfahren in den Details nachverhandelt werden.“
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
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