Turboschritt zum Turbo-Internet
Der ländliche Raum stand im Mittelpunkt bei der Ausarbeitung des Telekommunikationsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen beschlossen. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes machen wir einen riesigen Schritt hin zu einer flächendeckenden Breitbandversorgung in Deutschland. Gleichzeitig stärken wir die Rechte der Verbraucher im Bereich Telekommunikation deutlich.
Für die CSU-Landesgruppe stand der ländliche Raum im Mittelpunkt aller Überlegungen bei der Ausarbeitung des Gesetzes. Denn trotz der bisherigen Bemühungen ist die Stadt-Land-Schere bei der Internetversorgung noch immer vorhanden. Das Grundgesetz schreibt jedoch vor, flächendeckend angemessene Breitbandanschlüsse zur Verfügung zu stellen. Diesem Auftrag sind wir nun mit einer Reihe von investitionsfördernden und Synergien nutzenden Maßnahmen nachgekommen.
So bekommen etwa investitionswillige Unternehmen mehr Planungssicherheit: Sie haben bei der Bundesnetzagentur einen verbindlichen Auskunftsanspruch über die zu erwartenden Rahmenbedingungen, wenn sie denn tatsächlich investieren. Außerdem haben Telekommunikationsbetreiber nun einen Mitnutzungsanspruch auf bereits vorhandene Infrastruktur anderer Unternehmen und die der öffentlichen Hand. Mit der Technik des so genannten ‚Microtrenching‘ können Glasfaserkabel künftig abweichend von bestehenden Richtlinien in geringerer Tiefe verlegt werden. Das spart Kosten, weil dafür nicht die ganze Straße aufgerissen werden muss.
Kostenfreie Warteschleifen, ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug, ein Anspruch auf einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel und viele weitere Pluspunkte für die Verbraucher beugen Missbrauch im Bereich der Telekommunikation effizient vor. Deutschland wird mit diesem Gesetz einen weiteren großen Schritt ins digitale Zeitalter gehen.
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
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