Stadtratsfraktionen von CSU und UWB stellen Antrag zum Schutz des Stadtwappens

Stadtwappen und Stadtlogo - welche Bedeutung hat das eine und das andere und wann wird welches Zeichen verwendet? Diese Frage stellt sich den Fraktionen von CSU und UWB anlässlich den Handhabung in den letzten Monaten. Auch die Bevölkerung hat Probleme bei der Unterscheidung von beiden Symbolen. Jüngster Anlass ist z.B. der Gedenkstein bei der neuen Donaubrücke in der Heidenheimer Straße. Aus diesem Grund haben die Stadtratsfraktionen von UWB und CSU einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, der für mehr Klarheit sorgen soll, so die CSU-Fraktionsvorsitzende Stephanie Denzler.

Im Dezember 2002 wurde ein modernes, am Stadtwappen orientiertes Logo geschaffen. Als Teil des neuen, modernen Erscheinungsbilds soll es als moderne Form für das Dienstleistungszentrum Stadt Günzburg stehen. Auf der anderen Seite ist das Führen eines Wappens durch eine Gemeinde gesetzlich geregelt (Art. 4 Gemeindeordnung). „Entsprechend besagt die Hauptsatzung der Großen Kreisstadt, dass die Stadt Günzburg weiterhin das durch Bekanntmachung vom 15.05.1812 (Kgl. Bayer. Regierungsblatt, S. 907) verliehene, historische Stadtwappen führt“, erläutert der UWB-Fraktionsvorsitzende Ferdinand Munk.

Die Ähnlichkeit zwischen Wappen und Logo führt zunehmend zur Vermischung der Funktionen und Symbolik zwischen der Stadt Günzburg als verfassungsmäßiger, staatlicher Gebietskörperschaft und der Stadt als Dienstleister. „Die Bürgerinnen und Bürger tun sich zunehmend schwer, zwischen beiden Symbolen zu unterscheiden“, meint der CSU-Fraktionsgeschäftsführer Stefan Baisch. Dies zeige auch die jüngste Pressemitteilung ein „Lätzchen mit Stadtwappen“ in der Günzburger Zeitung. „Auf dem Lätzchen ist jedoch das Stadtlogo zu sehen“ ergänzt der stellvertretende UWB-Fraktionsvorsitzende Berthold Feil.

Das Stadtwappen gehört seit der Zeit der Habsburger mit Änderungen fest zu Günzburg und ist Zeichen städtischen Selbstbewusstseins und kommunaler Selbstverwaltung. In dieser Funktion muss es weiter als Identität stiftendes Symbol im Bewusstsein der Bevölkerung herausgestellt werden. Das Logo dagegen steht für eine leistungsbereite und zukunftsorientierte Verwaltung und passt zum modernen Werbeauftreten der Stadt. Ein Logo ist aber je nach politischem Willen beliebig ersetzbar und einem Zeitgeschmack unterworfen. Deshalb kann und darf es nicht zum Ersatz für das Stadtwappen werden. „Eine klare Regelung, wann welches Symbol zu verwenden ist, ist daher nötig“, fasst Dr. Thomas Ermer (stellv. CSU-Fraktionsvorsitzender) das Anliegen beider Stadtratsfraktionen zusammen.

Bürgerreporter:in:

Stephan Schwarz aus Thannhausen

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