Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft
Als Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft bezeichnete der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) die jetzt vom Bundestag beschlossene Änderung im Lärmschutzrecht. Mit dem neuen Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm werden Klagen wegen des Lärms aus Kitas, Kinderspielplätzen und anderen Orten, wo sich Kinder tummeln, künftig vor Gericht keinen Erfolg mehr haben.
Wie Georg Nüßlein informiert, wird mit der jetzt verabschiedeten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sichergestellt, dass Kinderlärm, der von Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielplätzen ausgeht, in der Regel nicht mehr als sogenannte „schädliche Umwelteinwirkung“ gilt. Bei der Beurteilung von Geräuschbelastungen dürfen künftig nicht dieselben Immissionsrichtwerte herangezogen werden, wie sie zum Beispiel für Industrie- und Sportanlagen gelten, erklärt der Abgeordnete. Außerdem werde das Bundesbauministerium seine Bauvorschriften so anpassen, dass Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten generell zugelassen werden, was bislang oft schwierig gewesen sei, wie Nüßlein weiß.
„Kindergärten bei der Frage des Lärmschutzes genauso zu behandeln wie Industrieanlagen, ist ein Unding. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Nicht zuletzt im Hinblick auf die demographische Entwicklung müssen wir unsere Kinder fördern, wo es nur geht. Auch wenn das Geschrei nebenan manchmal nervt, müssen wir halt mal öfter ein Auge zudrücken statt gleich vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.“, so Georg Nüßlein.