Sauter: CSU setzt sich durch:Ausnahme für den Führerscheinerwerb für Feuerwehrleute
Dank des intensiven Einsatzes des Landtagsabgeordneten Alfred Sauter wird der Bund eine Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen schaffen. „Endlich hat SPD-Verkehrminister Tiefensee die Probleme der Freiwilligen Feuerwehren erkannt und ist bereit, die längst überfällige Ausnahmeregelung für die Feuerwehren zu realisieren“, so Sauter.
Seit der Einführung des EU-Führerscheins weisen die Freiwilligen Feuerwehren darauf hin, dass zu wenig junge Ehrenamtliche einen Führerschein für die Einsatzfahrzeuge besitzen. Der Grund dafür ist, dass nach der 2. EG-Führerscheinrichtlinie das Fahrerlaubnisrecht und insbesondere die deutschen Fahrerlaubnisklassen an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben angepasst wurden. Seither dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist seit dem Jahr 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 01.01.1999 ihren Führerschein erworben haben, können auch diese Fahrzeuge mit der bisherigen (alten) Klasse 3 fahren.
Durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung soll nun im Rahmen des EG-Rechts eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen. Die Feuerwehrleute müssen eine erleichterte Ausbildung zum Führen dieser Fahrzeuge absolvieren, an deren Ende eine Prüfung stehen wird. So soll die Sicherheit bei den Einsätzen voll gewährleistet werden. Die bisherigen Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 von rund 3.000 Euro sollen durch die Einführung einer erleichterten Ausbildung auf ein Drittel reduziert werden.
Der Abgeordnete Sauter hat stets gefordert, dass die Bundesregierung eine Ausnahme von der strengen EG-Führerscheinrichtlinie für die Freiwilligen Feuerwehren schafft. „SPD-Bundesverkehrsminister Tiefensee hat die Zeichen der Zeit lange genug verkannt. Die Schaffung einer Ausnahmeregelung für die Freiwilligen Feuerwehren ist auch eine Anerkennung der besonderen Leistung der ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer. Die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung muss nun schnellstmöglich umgesetzt werden, um das Problem des mangelnden Nachwuchses bei den Freiwilligen Feuerwehren endlich zu lösen“, so Sauter.
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
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