Markus Ferber (EVP/CSU): Digitaltacho: Handwerksbetriebe nicht aus dem Blick verlieren
Ziel muss Wettbewerbsfähigkeit und Verkehrssicherheit bleiben / Neue EU-Regelung muss praxisgerecht sein / Treffen der EU-Verkehrsminister
Die EU-Verkehrsminister haben sich gestern Abend auf die Änderungen der Verordnung über den digitalen Fahrtenschreiber geeinigt. Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, begrüßt Teile der erzielten Einigung.
"Der Rat hat sich darauf verständigt, dass es keine Absenkung der Gewichtsbeschränkung auf 2,8 Tonnen geben soll, sondern die Verpflichtung erst für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen besteht. Die Verkehrminister haben damit den Sinn des Einsatzes eines digitalen Tachographen nicht aus dem Blick verloren und geholfen, enormen bürokratischer Mehraufwand für die Unternehmen zu verhindern."
Kritisch sieht Ferber allerdings, dass der Rat sich für einen verpflichtenden Einsatz des Fahrtenschreibers ab 100 Kilometer ausspricht. "Das belastet kleine und mittelständische Unternehmen sehr. In ländlichen Gebieten ist dieser Radius viel zu schnell ausgeschöpft. Für Handwerksbetriebe bedeutet der Einsatz des Gerätes einen nicht zu bewältigenden Bürokratieaufwand. Bei den Betroffenen findet eine weitergehende Ausweitung des Radius große Unterstützung", sagte Ferber.
"Es muss doch vor allem darum gehen, dass Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Transportunternehmen innerhalb der EU gewährleistet sind. Es wäre es eine sinnvolle Lösung, wenn der Anwendungsbereich des Fahrtenschreibers nach der Haupttätigkeit eines Unternehmens und nicht nach zurückgelegten Kilometern definiert würde", so der CSU-Europaabgeordnete.
"Für reine Transportunternehmen, deren Fahrer Tag und Nacht Tausende von Kilometern zurücklegen, ist eine Tachographen-Pflicht für mehr Verkehrssicherheit sinnvoll. Für die Handwerksbetriebe, die nur zur Arbeitsstelle fahren oder Material dorthin schaffen, macht es aber keinen Sinn, derart streng kontrolliert zu werden", sagte Ferber. Nun müssen sich Parlament und Rat auf den endgültigen Text der EU-Verordnung einigen.