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Markus Ferber (CSU): Kein Dammbruch in der Visapolitik gegenüber der Türkei

  • CSU-Europaabgeordneter Markus Ferber
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Warnung vor Abschaffung der Visumspflicht für Türken für die Einreise nach Deutschland:

Vor einem Aufheben der Visumspflicht für Türken hat der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, gewarnt. Deutschland müsse ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umsetzen, wonach türkische LKW-Fahrer künftig für die Einreise nach Deutschland kein Visum mehr benötigen. Nach Aussage des Bundesinnenministeriums soll die Visumsfreiheit zudem für türkische Montagearbeiter, Sportler und Künstler gelten.

„Einen Dammbruch darf es nicht geben. Die Einreise ohne Visum muss auf einige wenige sehr klare Fälle beschränkt werden. Sonst wird die Visumspflicht für Türken durch das EuGH-Urteil löchrig wie ein Schweizer Käse - und es könnte zu einem Massenzuzug von Türken unter dem Deckmantel der Dienstleistungsfreiheit kommen“, warnte Ferber. Die vom EuGH angemahnte Dienstleistungsfreiheit müsse deshalb so restriktiv wie möglich ausgelegt werden. Sonst könnten zum Beispiel auch türkische Touristen auf eine visumsfreie Einreise klagen ("passive Dienstleistungsfreiheit").

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache „Soysal“ entschieden, dass ein türkischer LKW-Fahrer für seine Fahrten nach Deutschland kein Visum mehr benötigt. Als Grund nannte der EuGH die in dem Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen zwischen der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei festgelegte Dienstleistungsfreiheit. In Artikel 41 Absatz 1 dieses Zusatzprotokolls heisst es: „Die Vertragsparteien werden untereinander keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einführen“. Der EuGH entschied nun, dass Türken, die als Dienstleister nach Deutschland einreisen, kein Visum mehr benötigen, da die Visumspflicht bei der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls noch nicht bestand.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache „Soysal“ ist auf der Internetseite des EuGH unter Aktenzeichen C-228/06 einsehbar (Für direkten Link bitte hier klicken).

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