Kompromiss beim Feuerwehrführerschein
„Der Einsatz der CSU für eine möglichst einfache und kostengünstige Regelung für unsere Feuerwehrleute hat sich gelohnt. Der gefundene Kompromiss zum Feuerwehrführerschein ist für uns allerdings noch nicht die endgültige Lösung.“ Mit diesen Worten kommentierte der Günzburger Landtagsabgeordnete Alfred Sauter den am 1. Juli gefassten Beschluss des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages zum Feuerwehrführerschein.
Nach langen und harten Auseinandersetzungen mit dem Koalitionspartner SPD konnte die Union noch vor der parlamentarischen Sommerpause wesentliche Erleichterungen bei der Fahrberechtigung für Freiwillige Feuerwehren, technische Hilfsdienste und Rettungsdienste durchsetzen. Das Ziel einer praktikablen Lösung zur Einführung eines Feuerwehrführerscheins konnte erreicht werden. „Wir helfen damit den vielen Ehrenamtlichen, die täglich einen wertvollen und unverzichtbaren Dienst an der Allgemeinheit leisten“, so MdL Alfred Sauter.
In enger Abstimmung mit den Feuerwehrverbänden und weiteren betroffenen Hilfs- und Rettungsorganisationen erhalten die Bundesländer bei Einsatzfahrzeugen von 3,5 bis 4,75 Tonnen einen weitgehenden Gestaltungsspielraum für eigene Regelungen zum Erwerb einer Fahrberechtigung. Damit ist der Weg frei für unbürokratische Ausbildungen und Prüfungen. Alfred Sauter: „Für uns war besonders wichtig, dass dies von den Organisationen intern geleistet werden darf.“
Für Einsatzfahrzeuge von 4,75 bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wird es künftig eine Fahrberechtigung zu wesentlich erleichterten Bedingungen geben. Theoretische Ausbildung und Prüfung entfallen. Für Feuerwehrleute und Angehörige von Rettungs- und Hilfsdiensten wird eine Fahrberechtigung in dieser Gewichtsklasse damit in Zukunft erheblich kostengünstiger als der Erwerb des regulären C1-Führerscheins. Zwar kann die Fahrberechtigung zunächst nur für dienstliche Fahrten mit Einsatzfahrzeugen verwendet werden. Nach zweijährigem Einsatz in den entsprechenden Organisationen kann die Fahrberechtigung jedoch ohne weitere Prüfung in einen vollwertigen Führerschein der Klasse C1 umgewandelt werden. Landtagsabgeordneter Alfred Sauter: „Damit schaffen wir einen besonderen Anreiz für junge Erwachsene, sich in Feuerwehren und Rettungsdiensten ehrenamtlich zu engagieren.“
Allerdings, so betont MdL Sauter, könne der jetzt gefundene Kompromiss nicht das letzte Wort sein. „Die beschlossene Regelung erleichtert zwar die angespannte Situation bei den Freiwilligen Feuerwehren sowie den Rettungsdiensten und ist besser als alles, was Bundesverkehrsminister Tiefensee bislang wollte. Der Kompromiss ist jedoch nicht ausreichend und viel zu bürokratisch.“ Mehr sei mit dem gegenwärtigen Koalitionspartner nicht zu machen. „Daher wird die CSU das Thema nach der Bundestagswahl wieder auf die Tagesordnung setzen und für weitergehende Vereinfachungen und Erleichterungen für die Feuerwehren kämpfen“, so Sauter weiter.
Alfred Sauter hatte bereits seit Längerem immer wieder auf eine möglichst einfache Ausnahmeregelung für die Feuerwehren mit einer Zweiteilung der Zusatzausbildung in Fahrzeuge unter 4,75 Tonnen und solche zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen gedrängt. Der Freistaat Bayern hat diesbezüglich eine Initiative im Bundesrat ergriffen. Die Bundesländer hatten den Antrag Bayerns mehrheitlich unterstützt.
Der bayerische Entwurf sah vor, bis zu einem Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen den Angehörigen von Feuerwehren, Rettungsdiensten und THW das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B zu ermöglichen. Für Fahrzeuge zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen sollte eine praktische Unterweisung ausreichend sein. Es war vorgesehen, dass diese auch innerhalb der jeweiligen Organisation durchgeführt werden kann. Zudem sollte den Ländern ermöglicht werden, die konkrete Ausgestaltung der praktischen Unterweisung selbst zu regeln.
Hintergrund des Ringens um den Feuerwehrführerschein ist, dass bedingt durch die EG-Führerscheinrichtlinie zu wenige junge Ehrenamtliche eine Fahrerlaubnis für die Einsatzfahrzeuge besitzen. Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden. Für immer häufiger im Einsatz befindliche schwere Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen muss hingegen der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Ohne eine Ausnahmeregelung wäre der Nachwuchs für Feuerwehren und Rettungsdienste und damit deren Einsatzfähigkeit in hohem Maße gefährdet.
„Mit ihrer unverantwortlichen Blockadehaltung haben Wolfgang Tiefensee und seine SPD bewiesen, dass ihnen die eigene Regulierungswut wichtiger ist, als die berechtigten Belange unserer Feuerwehren und ehrenamtlich Tätigen“, so Alfred Sauter abschließend.
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
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