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Innenminister Joachim Herrmann verstärkt bayerische Polizeidienststellen in der zweiten Jahreshälfte 2017 um weitere 594 Polizisten - 2017 insgesamt 1.229 neu ausgebildete Polizisten

  • Innenminister Hermann stockt de Polizei auf
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Mit 594 neu ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten verstärkt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Bayerische Polizei in der zweiten Jahreshälfte 2017. Es handelt sich dabei um Beamte, die zum 1. September nach ihrer erfolgreichen Ausbildung für die zweite Qualifikationsebene (ehemals mittlerer Dienst) beziehungsweise zum 1. Oktober und 1. November in der dritten Qualifikationsebene (ehemals gehobener Dienst) an die Dienststellen der Bayerischen Polizei abgegeben werden. Zusammen mit der Personalzuteilung in der ersten Jahreshälfte sind das 2017 insgesamt 1.229 neue fertig ausgebildete Polizeibeamte für die Bayerische Polizei. Gleichzeitig rechnet Herrmann für die beiden Zuteilungszeiträume 2017 mit insgesamt rund 1.100 Beamtinnen und Beamten, die in den Ruhestand gehen. "Damit stehen uns bayernweit rund 130 Beamte mehr für die Polizeiarbeit zur Verfügung."

Laut Herrmann werden die neu ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten auf Grundlage des aktuell gemeldeten Personalbedarfs aller Verbände der Bayerischen Polizei verteilt. Die 594 neuen Polizistinnen und Polizisten werden den Polizeipräsidien zum 1. September, 1. Oktober und 1. November 2017 wie folgt zugewiesen:

PP Oberbayern Nord: 54
PP Oberbayern Süd: 64
PP München: 48
PP Niederbayern: 40
PP Oberpfalz: 66
PP Oberfranken: 45
PP Mittelfranken: 72
PP Unterfranken: 59
PP Schwaben Nord: 30
PP Schwaben Süd/West: 33
Bayerische Bereitschaftspolizei 53

Hinzu kommen insgesamt 30 Versetzungen zum Bayerischen Landeskriminalamt und zum Landesamt für Verfassungsschutz.

Wie Herrmann erläuterte, werden bei den Personalzuteilungen neben den regulären Personalabgängen (beispielsweise Ruhestände, Beurlaubungen und Abordnungen) auch schwangerschaftsbedingte Ausfallzeiten anteilig ersetzt. Ziel sei ein vollständiger Personalersatz bei der gesamten Bayerischen Polizei. Die Verteilung des neuen Personals auf die einzelnen Dienststellen obliegt den Polizeipräsidien.

"Auch in den kommenden Jahren wird es hohe Personalzuteilungen für die Bayerische Polizei geben", kündigte Herrmann an. Herrmann setzt dabei auf zusätzliche Stellen und kräftige Neueinstellungen, um den derzeit schon höchsten Personalstand aller Zeiten bei der Bayerischen Polizei weiter auszubauen: "Seit 2009 haben wir über 2.600 neue Polizeistellen geschaffen, von 2017 bis 2020 sollen 2.000 weitere Stellen bei der Bayerischen Polizei dazukommen." Herrmann ist sich sicher, dass die nachhaltige Personalverstärkung der Bayerischen Polizei trotz weiter steigender Aufgabenfülle die Einsatzkräfte künftig weiter entlasten wird.

Mit Blick auf die derzeit von vereinzelten SPD-Abgeordneten kritisierte Personalausstattung von Polizeidienststellen stellte Herrmann klar, dass aus der isolierten Betrachtung von 'Soll'-Stellen und der 'Verfügbaren Personalstärke' kein Personalmangel konstruiert werden kann. Beispielsweise seien bei den 'Soll-Stellen' der einzelnen Dienststellen auch die in den Polizeipräsidien zentralisierten Einheiten wie die 'Operativen Ergänzungsdienste' (Einsatzzug, Zivile Einsatzgruppe, Diensthundeführer) mit dabei, die bei der 'Verfügbaren Personalstärke' der einzelnen Polizeidienststellen nicht mit eingerechnet werden. Herrmann: "Diese Polizeieinheiten stehen allen Dienststellen zur Verfügung und sorgen präsidiumsweit für mehr Sicherheit. Trotzdem versucht die SPD laufend, mit ihren Milchmädchenrechnungen den falschen Eindruck zu erwecken, die Personaldecke bei der Bayerischen Polizei wäre prekär." Als "völlig unmöglich" bezeichnete Herrmann, dass die SPD auch den Eindruck erweckt, Stellen von Polizeikolleginnen im Mutterschutz seien unbesetzt: "Das ist natürlich völliger Blödsinn und führt unsere bewährten Mutterschutzregelungen ad absurdum. Selbstverständlich sind diese Stellen weiterhin mit den betreffenden Polizistinnen besetzt. Außerdem ersetzen wir bei der Personalzuteilung anteilig die schwangerschaftsbedingten Ausfallzeiten."

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