Freie Wähler kritisieren Richterspruch zum Kruzifix-Urteil als falsch verstandene Toleranz
Das Kruzifix-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg trifft in der Landtagsfraktion der Freien Wähler auf Unverständnis. Dass demnach Kreuze in Klassenzimmern öffentlicher Schulen nicht aufgehängt werden sollen, „ist falsch verstandene Toleranz, die die christlichen Wurzeln Europas verneint“, so Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL (München) und europapolitischer Fraktionssprecher. Sein Kollege Florian Streibl (Oberammergau), Sprecher für Religionsangelegenheiten, fordert: „Das Kruzifix sollte als einendes Symbol des christlichen Abendlandes erhalten bleiben.“
Ohnehin sei das Thema Kruzifix in Bayern seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1995 ausführlich diskutiert worden. „Es ist völlig überflüssig, dass Straßburg dieses Fass wieder aufmacht“, kritisiert Streibl. Auswirkungen auf die bayerische Regelung, dass Kreuze nur dann abgehängt werden, wenn sich davon jemand ernsthaft belästigt fühlt, sieht er nicht. „Von einem Kreuz im Klassenzimmer kann ein Bekenntnisloser nicht wirklich gestört werden. Er muss ja auch hinnehmen, wenn Mitschüler ein Kreuz um den Hals tragen“, betont Bernhard Pohl, MdL (Kaufbeuren).
> "Dass demnach Kreuze in Klassenzimmern öffentlicher Schulen nicht aufgehängt werden sollen, „ist falsch verstandene Toleranz, die die christlichen Wurzeln Europas verneint“, so Prof. Dr. Michael Piazolo"
Staatliche Schulen sind neutral zu halten - wenn man keinen Gottesstaat haben will.
Denn was, wenn andere, ähnliche ideologische oder religiöse Gruppen ihre Symbole an die Klassenzimmerwand hängen wollen?
Schwammige Grenzen ziehen? Leblingssekten zulassen?
Lässt man dann nicht alle zu oder bevorzugt eine "Staatsreligion", betreibt man Willkür - und im Zusammenhang mit Religion hat man dann einen diktatorischen Gottesstaat.
> "Er muss ja auch hinnehmen, wenn Mitschüler ein Kreuz um den Hals tragen"
Das ist ja auch Privatsache. Man sollte schon offizielle, staatliche Schulen/Lehrer von Schülern als Personen unterscheiden.