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EU-weite Vergabe kontraproduktiv

  • CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Rechtsakt für EU-weite Vergabepflicht

Anlässlich der Vorstellung ihres Aktionsplans zur Wiederbelebung des europä-ischen Binnenmarkts durch die Europäische Kommission erklärt der energie- und wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Die EU-Kommission will 2011 einen Rechtsakt über eine EU-weite Vergabepflicht bei Dienstleistungskonzessionen vorlegen, wie sie es in ihrer jetzt vorgelegten Akte für den Europäischen Binnenmarkt (Single Market Act) schwarz auf weiß heißt. Ein solcher Rechtsakt wäre nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv. Damit würde der Gestaltungsspielraum vor allem unserer Kommunen erheblich eingeschränkt. Die Kommunen sollten im Rahmen ihrer Organisationshoheit weiterhin selbst darüber entscheiden können, ob sie Aufgaben wie die Wasserversorgung oder die Abfallbeseitigung selbst erledigen oder Dritte unter Einhaltung des Vergaberechts beteiligen wollen.

Bei den Dienstleistungskonzessionen hat der Gemeinschaftsgesetzgeber bislang bewusst auf sekundärrechtliche Regelungen der Vergabe verzichtet. In mehreren Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass bereits nach geltender Rechtslage die aus den EU-Grundfreiheiten resultierenden Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz gelten. Einen gesonderten Regelungsbedarf für Dienstleistungskonzessionen sieht der Europäische Gerichtshof für nicht erforderlich. Diese Auffassung hat auch das Europäische Parlament in seinem Initiativbericht zum Vergaberecht im Mai 2010 vertreten.

Die Europäische Kommission muss ihre Pläne zurückziehen, die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen EU-weit ausschreibungspflichtig zu machen. Bei allem guten Willen der Kommission, gerade den Mittelstand von bürokratischen Hemmnissen zu entlasten, würde sie gerade in diesem Punkt das Gegenteil erreichen. Die vornehme Aufgabe der Kommunen, die Versorgungssicherheit ihrer Bürger zu sichern, würde mit dieser Maßnahme klar erschwert. Das habe ich EU-Wettbewerbskommissar Michel Barnier und unserem deutschen Kommissar Gün-ther Oettinger in einem Schreiben bereits deutlich gemacht.

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