Dr. Georg Nüßlein: Fehlentwicklungen bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer entgegentreten

Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein (CSU)
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Seit 2004 sind die bayerischen Gemeinden berechtigt, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, die sich an der Jahresnettomiete orientiert und entsprechende Mehrausgaben für den Zweitwohnsitzinhaber bedeuten. Gerade große bayerische Städte, die die Zweitwohnungssteuer regelmäßig eingeführt haben, verzeichneten in der Folge gestiegene Zuwachsraten bei den Erstwohnsitzinhabern. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) macht Handlungsbedarf vor dem Hintergrund geltend, daß der Verlierer hier der ländliche Raum sei, dem die Erstwohnsitze entsprechend abgezogen würden. Dringlichen Nachbesserungsbedarf sieht Nüßlein auch vor dem Hintergrund, daß die Kommunen die Zweitwohnungssteuer auch gegenüber Arbeitnehmern, Studenten und Azubis, die aus beruflichen Gründen bzw. zu Ausbildungszwecken eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt unterhalten müssen, erheben. Nachdem die Kommunen umfassend von ihrem Steuererhebungsrecht Gebrauch machen und eben nicht allein wohlhabende Bürger mit dem Luxusanspruch einer Zweitwohnung zur Kasse gebeten werden, müsse der Gesetzgeber dringlich nachbessern, so Nüßlein weiter.

Nüßlein hatte sich in den letzten Monaten mit seinem Anliegen unter anderem an das bayerische Finanzministerium sowie an Joachim Hermann, den bisherigen Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag und jetzigen Innenminister, gewandt: „Die Zweitwohnungssteuer könne gerade nicht damit gerechtfertigt werden, daß Bürger mit Zweitwohnsitz am zweiten Wohnsitz etwa durch Nutzung von gemeindefinanzierten Einrichtungen allein Vorteile abschöpfen, den Gemeinden jedoch keinerlei Zahlungen hierfür zufließen,“ so Nüßlein. Der Bundestagsabgeordnete spielt dabei auf den kommunalen Finanzausgleich, die sogenannten Schlüsselzuweisungen, an, wodurch die Steuer- und Umlageeinnahmen der Gemeinden und Landkreise aufgabengerecht ergänzt und etliche Sonderbelastungen ausgeglichen werden. Nüßlein verlangt in Sachen Zweitwohnungssteuer eine grundlegende Kurskorrektur und spricht dabei auch das Problem an, daß die Zweitwohnungsinhaber allein zur Kasse gebeten werden, aber kein Wahlrecht in der Gemeinde haben.

Nüßlein hat in den letzten Tagen Antwort vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen erhalten, das ihm zugesichert hat, den Handlungsbedarf zu erkennen und sich für eine Kurskorrektur etwa bei Arbeitnehmern, Auszubildenden und Studenten einzusetzen. Joachim Herrmann hat zugesagt, daß sich Vorstand und Fraktion erneut mit der Problematik Zweitwohnungssteuer auseinandersetzen werden, aktuell werde noch eine rechtliche Stellungnahme abgewartet, Klarheit solle allerdings spätestens zum Jahreswechsel 2007/ 2008 geschaffen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Nüßlein)

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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