Dr. Georg Nüßlein: Deutsche Interessen und Kompetenzen gegen EU-Energiepläne verteidigen, Biospritkapazitäten im Land sichern
Zu der gestrigen Vorstellung des europäischen Gesetzespakets zum Klimaschutz, erklärt der Vorsitzende der Energie- und Klimakommission der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
Es ist jetzt Aufgabe der Regierungsvertreter im Rat, dort nachzuverhandeln, wo Deutschland existentielle nationale Interessen hat: im Bereich der Automobilindustrie. Die Tatsache, daß wir Premiumautomobile herstellen, muß sich deutlich bei der Festlegung von Flottenzielen niederschlagen. Außerdem dürfen Industriezweige, bei denen physikalisch kaum Energieeinsparungen möglich sind, nicht zu Standortverlagerungen zulasten von Arbeitsplätzen gedrängt werden.
Beachtenswert ist die Vorgabe der EU bei Biokraftstoffen. Die Erhöhung auf 10% beim Spritverbrauch ist nur angemessen sicherzustellen, wenn wir kurzfristig die deutschen Kapazitäten sichern. Die Branche kam durch die Besteuerung in Bedrängnis. Außerdem ist umgehend ein Zertifizierungssystem für Importrohstoffe festzulegen.
Daß das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) gegen Zertifizierungsvorschläge, mithin den Einstieg in den Quotenhandel, verteidigt werden konnte, ist Verdienst der Bundesregierung. Die EU hat nach Harmonisierung der Ziele den Wettbewerb der Instrumente zu sichern. Das ist Erfolgsbedingung.
Die Novelle des EEG und das EEWärmeG müssen jetzt auf die Zielvorgaben der EU abgestimmt werden. Dazu erarbeitet die Kommission der CSU derzeit ihre Position.
Wehren muß sich der Bundestag gegen eine „Charta für die Rechte der Energieverbraucher“ mit einem Sozialtarif oder gegen Sanktionen im Bereich des CO2-Ausstoßes von Autos, die als EU-Steuern begriffen werden. Hier ist einzig der nationale Gesetzgeber zuständig.
(Quelle: Pressemitteilung CSU-Landesgruppe im Bundestag)
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
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