Bundestag nun endgültig den sogenannten „Feuerwehrführerschein“ beschlossen.

CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
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Wie der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) mitteilt, hat der Bundestag nun endgültig den sogenannten „Feuerwehrführerschein“ beschlossen. Mit einer entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes können die ehrenamtlichen Helfer der örtlichen Feuerwehren, der Rettungsdienste wie dem Bayerischen Roten Kreuz, des THW und der anderen Katastrophendienste jetzt auch die schwereren Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen fahren.

Bisher durften ehrenamtliche Helfer im Rettungs- und Katastrophenschutz, die ihren EU-Führerschein der Klasse B nach 1999 gemacht haben, nur noch Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 4,75 Tonnen führen. Die meisten Einsatzfahrzeuge sind aber deutlich schwerer, so dass den Freiwilligen Feuerwehren und den anderen Hilfsorganisationen die Nachwuchsfahrer auszugehen drohten. Ein heute 27-jähriger Feuerwehrmann durfte sich bislang also nicht an das Steuer eines größeren Feuerwehrautos setzen. So wäre mittelfristig die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und der anderen Hilfsdienste bedroht gewesen.

Die vom Bundestag nun verabschiedete Neuregelung gilt auch für Fahrzeugkombinationen, was vor allem für Wasserrettungsorganisationen wichtig ist, die z.B. ein Boot auf einem Anhänger transportieren müssen. Voraussetzung für die ehrenamtlichen Fahrzeugführer ist, dass sie mindestens seit zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B haben und ihre Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen haben. Wie diese Prüfung genau aussieht, erarbeitet derzeit das dafür zuständige bayerische Innenministerium.
Nüßlein hatte sich bei verschiedenen Feuerwehren und Hilfsorganisationen in der Region ein genaues Bild davon gemacht, warum eine Ausweitung der bisherigen Regelung dringend erforderlich geworden ist: „Zum einen, weil die Feuerwehr-Fahrzeuge und Rettungswagen technisch immer besser und damit schwerer werden, aber auch weil immer häufiger Anhänger zu den Einsätzen mitgenommen werden müssen. Selbst kleinere Fahrzeuge sind mittlerweile schwerer als 4,75 Tonnen, so dass jüngere Helfer diese Fahrzeuge nicht fahren durften. Mit der Neuregelung können Einsätze jetzt wieder leichter geplant werden, wenn man bedenkt, dass solche Fahrzeuge meistens fünf oder mehr Fahrer benötigen, damit eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr gewährleistet ist.“, erklärt Nüßlein. Der schwäbische Abgeordnete freut sich, dass eine entsprechende Gesetzesinitiative, die er mit seinen CSU-Kollegen auf den parlamentarischen Weg gebracht hatte, nun zum Wohle der vielen Helfer in geltendes Recht gegossen ist. „Unseren freiwillig Engagierten in den Feuerwehren, beim Roten Kreuz oder beim THW gebührt für ihren mitunter auch lebensgefährlichen Einsatz großer Dank und höchste Anerkennung. Da dürfen wir ihnen keine Steine in den Weg legen, sondern müssen sie unterstützen, wo wir nur können.“, so Nüßlein.

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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