B 16-Umgehung: Nüßlein konkretisiert weiteres Planungsverfahren
Infolge der unklaren weiteren Planungsschritte bei der geplanten B 16-Umgehung von Ichenhausen und Kötz hat sich der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) bei den zuständigen Stellen über den weiteren Planungsstand informiert und noch einmal Druck gemacht.
Strittig ist derzeit noch der Verlauf der neuen B 16 westlich oder östlich von Kötz und Ichenhausen. Das werde in den nächsten Monaten auf Landes- und Bundesebene endgültig festgelegt. Wie Abgeordneter Nüßlein informiert, werde das Staatliche Bauamt Krumbach Ende Oktober/Anfang November 2012 den Antrag auf Linienbestimmung bei der Regierung von Schwaben einreichen. Die bayerischen Behörden haben dabei ein Vorschlagsrecht. Sie favorisieren die Westtrasse. Die Regierung von Schwaben werde die Unterlagen dann an die Bayerische Oberste Baubehörde weiterleiten, die den Vorgang laut Nüßlein „nach jetzigem Stand Ende Januar 2013“ an das Bundesverkehrsministerium nach Berlin leitet.
In Berlin werde eine Abstimmung der beteiligten Bundesministerien – „das sind natürlich das Bundesverkehrsministerium, aber auch das Bundesfinanzministerium und das Bundesumweltministerium“ – erfolgen. Nüßlein: „So eine Ressortabstimmung dauert – wenn sie unproblematisch ist, ungefähr drei Monate. „Unproblematisch“ ist die Trassenführung der neuen B 16 ja nicht gerade, wie die Debatte vor Ort zeigt. Vor allem ist die Westtrasse naturschutzfachlich und lärmschutztechnisch nicht unumstritten. Ich gehe davon aus, dass das Umweltministerium hier schon seine Einwände vorbringt, die in Absprache abgearbeitet werden müssen. Je nach Aufwand – zum Beispiel, wenn Stellungnahmen vorgelegt werden müssen oder Überarbeitungen notwendig werden – verzögert sich die Linienbestimmung.“, gibt Nüßlein zu bedenken.
Wenn die Trasse dann erst einmal endgültig festgelegt ist, werde die Detailplanung angegangen, was circa zwei Jahre in Anspruch nehme. Weitere sechs bis zwölf Monate würden durch eine erneute Prüfung des Bundesverkehrsministeriums und der Bayerischen Obersten Baubehörde verstreichen. Die Erarbeitung der sog. „Planfeststellungsunterlagen“ dauere noch ein Jahr und das sog. „Planfeststellungsverfahren“ danach nochmal ein bis zwei Jahre. „Wenn das Planfeststellungsverfahren läuft, haben die betroffenen Bürger und Stellen die Möglichkeit, Klagen einzureichen. Wenn wir – zu recht – mehr Bürgerbeteiligung einfordern, müssen wir das aber auch in Kauf nehmen – und damit längere Planungszeiträume. Um den Baubeginn für die neue Umgehungsstraße aber nicht weiter zu verzögern, rufe ich alle Beteiligten und Anwohner dazu auf, sich frühzeitig über die Planungen zu informieren und sich konstruktiv einzubringen. Konstruktiv heißt für mich nicht: „Nein, so nicht.“, sondern da müssen dann schon alternative und realistische Alternativen auf den Tisch. Für die anstehenden Debatten stehe ich gerne zur Verfügung. Eines kann heute aber noch keine Behörde, auch ich nicht: Ein konkretes Datum für den Baubeginn nennen.“, so Abgeordneter Nüßlein.
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
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