Altstadtpflasterung mit Zuschuss aus seniorenpolitischem Gesamtkonzept?
CSU- und UWB-Fraktionen waren sich sofort einig: „Die Chance muss genutzt werden.“, so Ferdinand Munk von der UWB. Das 2009 vom Kreistag verabschiedete seniorenpolitische Gesamtkonzept beinhaltet Förderrichtlinien zur Umsetzung seiner Zielsetzung. Eines der erklärten Ziele ist die Förderung von Projekten, Maßnahmen und Angeboten kommunaler oder privater Seniorenarbeit, welche dazu beitragen können, die Lebensbedingungen und die Lebensqualität älterer bzw. hilfe- oder pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Und dafür soll es Zuschüsse auf Antrag geben. Der Kreistag wird über die Förderrichtlinien in seiner nächsten Sitzung entscheiden, nachdem der Sozial- und Kreisausschuss kürzlich bereits grünes Licht gegeben hatten.
In Günzburg gibt es etwas, was nach einhelliger Ansicht ganz dringend verbessert werden muss: das Altstadtpflaster. Die Frauenunion hatte durch ihre bisherige Aktion, nämlich den Rollstuhlparcour im vergangenen Juni, dieses fühlbar bis in die letzten Knochen deutlich vor Augen geführt; „Wir haben ebenso wie die UWB-Fraktion dann unsere Zustimmung deutlich gemacht, dass im Bereich der Altstadt die Qualität des Strassenpflasters für die o.g. Bevölkerungsgruppe dringend verbessert werden muss.“, betont Stephanie Denzler für die CSU-Fraktion. Die SPD-Fraktion hatte später nachgelegt und einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht.
Sollte der städtische Haushaltsausschuss in den anstehenden Beratungen wie erwartet Geld für erste Verbesserungsmaßnahmen befürworten, so könnte die Stadt in den Genuss eines Zuschusses durch den Landkreis kommen. Dazu müsste sie aber fristgerecht den Antrag beim Landkreis einreichen.
Daher haben CSU- und UWB-Fraktionen im Stadtrat nun gemeinsam einen Antrag bei der Stadt eingereicht, dass diese Chance auf jeden Fall genutzt werden soll. „Warum es uns ein wenig pressiert, ist sehr einfach“, so Dr. Ruth Niemetz, stellvertretende Sprecherin des Sozialausschusses. Für die Haushaltsberatungen des Kreistags sei es entscheidend, wie viele Anträge bis zum Stichtag vorliegen. Danach, und natürlich eingedenk der allgemeinen Haushaltslage, bemesse der Ausschuss sowohl die Höhe des Gesamttopfes als auch die Zuteilung. Und es gebe bereits eine Kommune, deren Antrag sogar schon vorliege und noch in diesem Jahr entschieden werde.