Autos müssen draußen bleiben- Ab 1. März gilt auf dem Günzburger Marktplatz wieder die Sommerregelung

In den Sommermonaten gehört der Marktplatz wieder den Gästen der Freiluftgastronomie,
den Kunden der Geschäfte und den Fußgängern. Entsprechende Schilder am
Eingang zum Markplatz weisen auf die Sommerregelung hin. | Foto: Sabrina Schmidt/Stadt Günzburg
  • In den Sommermonaten gehört der Marktplatz wieder den Gästen der Freiluftgastronomie,
    den Kunden der Geschäfte und den Fußgängern. Entsprechende Schilder am
    Eingang zum Markplatz weisen auf die Sommerregelung hin.
  • Foto: Sabrina Schmidt/Stadt Günzburg
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Ab dem 1. März haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz.
Auch in diesem Jahr gilt mit dem Einbruch des Frühlings die Sommerregelung, Teile des Platzes werden bis zum 31. Oktober zur Fußgängerzone. Dann gehört „Günzburgs gute Stube“ wieder
den Gästen der Freiluftgastronomie, den Kunden der Geschäfte und den Fußgängern.
Nur wer eine Sondergenehmigung hat, darf dann noch auf den Marktplatz fahren. Dazu gehören Anwohner, Gewerbetreibende und Lieferanten. Für alle Anderen gilt: Das Fahren auf dem Marktplatz ist verboten. Doch auch Inhaber einer Sondergenehmigung müssen Rücksicht nehmen.
„In einer Fußgängerzone dürfen Autos nicht schneller fahren als die Fußgänger laufen.
Die Fußgänger haben immer Vorrang“, sagt Ordnungsamtsleiter Helmut Stammer.
Wer ohne Berechtigung durch die Fußgängerzone fährt, dem droht eine kostenpflichtige Verwarnung.
Auf Anordnung des Oberbürgermeisters wird die kommunale Verkehrsüberwachung
auch in diesem Jahr von Anfang an im großen Umfang Präsenz zeigen. Auch die Polizeiinspektion kündigte Kontrollen und eine regelmäßige Überwachung des Autoverkehrs an.

Bürgerreporter:in:

Thomas Rank aus Günzburg

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