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Herrmann zum Angriff auf Notarztwagen in Ottobrunn- Blinde Aggression gegen Notärztin und Feuerwehrmann mit schweren Folgen

  • Der bayerische Innenminister Joachim Hermann zum Notarztwagenangriff in Ottobrunn
  • hochgeladen von Thomas Rank

Harte Bestrafung notwendig - Außerdem Prüfung möglichst rascher Abschiebung

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die gefährliche Attacke eines 20-jährigen Flüchtlings aus Eritrea am Abend des 22. Juni 2018 in Ottobrunn bei München auf ein Notarztfahrzeug scharf verurteilt: "In unserem Land Schutz und Sicherheit zu suchen und gleichzeitig in einem Anfall blinder Aggression unsere Rettungskräfte anzugreifen, geht gar nicht. Wer in unserem Land Gewalttaten begeht und unser Rechtssystem derart missachtet, muss hart bestraft werden. Außerdem werden wir zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die möglichst rasche Abschiebung prüfen." Laut Herrmann wurde mittlerweile gegen den Flüchtling Haftbefehl erlassen. Der schwerverletzten Notärztin, dem am Auge verletzten Feuerwehrmann und den leicht verletzten Betreuerinnen wünschte Herrmann eine baldige vollständige Genesung, wie das Bayerische Innenministerium in einer Pressemitteilung informierte

Herrmann verwies auf die im April 2017 beschlossene Strafverschärfung. Bei tätlichen Angriffen auf Rettungskräfte im Einsatz drohen seitdem bis zu fünf Jahre Haft. "Harte Strafen sind aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Zahl der Angriffe auf Rettungskräfte dringend notwendig", forderte der Innenminister. "Wir brauchen für die Täter einen klaren Denkzettel und auch eine höchstmögliche Abschreckung vor zukünftigen Taten." Laut Herrmann ist die Zahl der Übergriffe auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste in der Polizeilichen Kriminalstatistik Bayerns von 130 Fällen in 2011 auf 228 in 2016 gestiegen. Die Auswertung für 2017 liegt noch nicht vor.

Der Flüchtling, der zuvor schon seine beiden Betreuerinnen mit den Fäusten angegriffen hatte, weil sie ihn und einen Äthiopier auf das bestehende Alkoholverbot aufmerksam gemacht hatten, warf völlig unvermittelt eine Whiskeyflasche gegen die Beifahrerscheibe eines Notarztfahrzeugs, das zufällig in der Nähe einen Einsatz hatte. Die Flasche durchschlug die Scheibe und traf die 46-jährige Ärztin an Kopf und im Gesicht. Sie wurde dadurch schwer verletzt und erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Kieferbruch, mehrere ausgeschlagene Zähne und diverse Schnittverletzungen im Gesicht. Sie musste stationär ins Krankenhaus aufgenommen werden. Der Feuerwehrmann als Fahrer wurde durch die umherfliegenden Glassplitter am Auge verletzt. Der 20-Jährige konnten durch die Polizei im Rahmen der Sofortfahndung noch in Tatortnähe vorläufig festgenommen werden.

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6 Kommentare

Ja,Peter, mit den §§ 20, 21 und 323a StGB wird die Schuldunfähigkeit sicher mal wieder akkurat herausklamüsert und leider wird es dann auch so sein, dass der vermutl. Täter einige Jahre mit "Sicherheit" -*grins-* in Deutschland bleiben "darf".... wohlversorgt auf Kosten des Steuerzahlers...:(
Auch mir stellt sich die Frage, woher sie das Geld haben für teure Handys, Klamotten etc. ...

Einige - nicht alle - sind eben auch Dealer und das ist eine sehr ertragreiche Tätigkeit.

Was die Abschiebung nach schweren Straftaten angeht, so ist sie Gesetz. Doch wie wird das umgangen? Nun, es wird behauptet, in den jeweiligen Heimatländern gäbe es für Strafgefangene eine "menschenunwürdige Behandlung".

> "Es wäre besser, du würdest dir und allen Usern so unwürdige Kommentare als Ironie getarnt, ersparen."

Und ich hab extra Ironie dazu geschrieben, damit sich keiner ins Höschen macht... wie mans macht, macht mans verkehrt...

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