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Burgau: Katzenbabys aus Auto geworfen – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

Suche nach Tierquäler im Landkreis Günzburg: Laut Polizeibericht beobachtete eine Zeugin am vergangenen Sonntag gegen 13:30 Uhr, wie auf der Kreisstraße GZ 15 bei Hammerstetten insgesamt sechs Katzenbabys aus der Beifahrerseite eines fahrenden, dunklen Pkws geworfen wurden. Zwei der Tiere waren getigert, zwei schwarz und zwei langhaarig und beige getigert. Ob die Welpen bereits vorher tot waren oder durch den Aufprall getötet wurden, ist unklar.

Die Behörde ermittelt wegen Tierquälerei und sucht nach Zeugen, die Angaben zu dem bislang unbekannten Fahrzeug bzw. Täter machen können. Möglicherweise waren mehrere Personen an der Tat beteiligt. Um die Suche nach dem oder den Täter/n zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des/der Tierquäler/s führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher die Katzenbabys stammen, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 – 73 733 41 oder per E-Mail an PETA oder direkt an die Polizeiinspektion Burgau unter der Telefonnummer 08222 – 96 90 0. Weiterhin fordert PETA die Einführung einer bundesweiten Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen, um Fälle wie diesen zu verhindern.

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10 Kommentare

> Es ging um die Marotte/Mode

Nee, in meinem Kommentar ging es um die immer wieder zu lesende blödsinnige Behauptung, Kastration widerspreche dem Tierschutzgesetz.
Das ist eben nicht so!

> Ich lese daraus, dass man munter an Tieren rumschneiden kann und man daher das Tierschutzgesetz auch in die Tonne werfen könnte.

Ob das Tierschutzgesetz in der geltenden Form jemandes Rechtsempfinden entspricht oder nicht, ist Geschmackssache.
Das Gesetz nur in den Auszügen, die einem in den Kram passen, zu zitieren, ist Rechtsverdreherei.

> "Nee, in meinem Kommentar ging es um die immer wieder zu lesende blödsinnige Behauptung, Kastration widerspreche dem Tierschutzgesetz. Das ist eben nicht so!"

Doch, in Paragraph 1, 2 und 6.
Die von dir angesprochene Stelle hebelt das halt wieder aus.

Aber es ging ja um das Kastrieren mit der Ausrede/Begründung "gegen unkontrollierte Vermehrung". Wenn das Tier in der Hand des Menschen ist, hat der die Verantwortung und auch die Kontrolle - auch über die Vermehrung - und dann greift diese Ausrede eben nicht mehr.

> "Das Gesetz nur in den Auszügen, die einem in den Kram passen, zu zitieren, ist Rechtsverdreherei."

Sag das nicht mir... ;)

> Doch, in Paragraph 1, 2 und 6.
> Die von dir angesprochene Stelle hebelt das halt wieder aus.

Nee.
Das Gesetz ist doch in allen Paragrafen gültiges Recht. Da kann ich doch nicht sagen: Bis zu Zeile XY passt es mir, also behaupte ich, dass das Gesetz nur bis Zeile XY geht.

Und nochmal zum Mitschreiben: Kastration ist erlaubt, wenn der Tierarzt nichts dagegen hat!

> Wenn das Tier in der Hand des Menschen ist, hat der die Verantwortung und auch die Kontrolle - auch über die Vermehrung

So isses!

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