Polizei nahm Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstoßes gegen die Anti- Corona- Verordnung auf
Nr.4804642 | 05.01.2021 | PP HRO | Polizeipräsidium Rostock
Grabow (ots) - Gegen 11 Personen, die sich am Montagabend in Grabow zu einem gemeinsamen Spaziergang durch die Stadt getroffen und angesammelt haben, hat die Polizei jeweils Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstoßes gegen die Anti-Corona- Landesverordnung aufgenommen. Eine Versammlung hatten die aus der Region stammenden Frauen und Männer zuvor nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet. Die Polizei stellte die Identität der am Spaziergang beteiligten Personen fest und wies auf die geltenden Corona- Beschränkungen hin, die durch die Beamten entsprechend umgesetzt wurden. Das betraf insbesondere das Zusammentreffen von Personen aus unterschiedlichen Haushalten in der Öffentlichkeit. Die durch die Polizei aufgenommenen Ordnungswidrigkeitsanzeigen werden nun an das zuständige Ordnungsamt zur weiteren Bearbeitung übersandt. Die Polizei wertet den Spaziergang als eine Aktion von Corona- Kritikern.
Zum Vorfall gibt es einen Bericht im Grabower Stadtkieker
Spaziergänger lösten Großeinsatz der Bereitschaftspolizei in Grabow aus
Bezüglich der Pressemeldung habe ich mich an den zuständigen Pressevertreter der Polizei gewandt.
Hier meine Fragen an die Polizei in Grabow
Sehr geehrte Damen und Herren
Bezüglich ihrer Pressemeldung zum Geschehen in Grabow habe ich folgende Fragen.
1. Was waren die augenscheinlichen Gründe den "Sparziergang" als eine Aktion von Corona- Kritikern einzustufen?
2. Waren Kinder unter den genannten 11 Personen, wenn ja wie viele und im welchem Alter?
3. Hatten die Sparziergänger, Transparente, Banner , Losungen oder andere Kommunikationsmittel mitgeführt ?
4. Wurden Parolen skandiert?
5. Wie viele Anzeigen wurden erstattet und was wurde den Personen explizit vorgeworfen?
6. Trugen die Personen keinen MNS oder wurden die Abstände nicht eingehalten?
Mit freundlichen Grüßen Norbert Höfs Schwerin
Zwischenzeitlich ist es mir gelungen Kontakt zu den Spaziergängern in Grabow aufzunehmen, die gerne meine Fragen, die ich auch an die Polizei übermittelt habe, zu beantwortet.
Hier die Antwort aus Grabow:
Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage:
1. Was waren die augenscheinlichen Gründe den "Sparziergang" als eine Aktion von Corona- Kritikern einzustufen?
Das hat uns die Polizei nicht mitgeteilt. Wir von unserer Seite setzen jeweils samstags ein Bild in unseren WhatsApp Status, das Kerzen zeigt und sagt: "Ich gehe mit meiner Familie und meinem Lichtlein... am ... um 17 Uhr in Grabow. Ein Spaziergang voller Frieden, Liebe und für unsere Kinder." Mehr Informationen dazu haben wir niemandem gegeben.
In der vergangenen Woche hat es allerdings einen Videoaufruf auf Youtube gegeben, das nicht von uns Grabowern stammte, welches zu einer Demonstration in Grabow aufgerufen haben soll. Wir wurden darüber erst im Nachhinein informiert und kannten das Video im Vorfeld nicht, da es weder durch uns in Auftrag gegeben wurde, noch durch uns erstellt wurde.
Noch einmal: Wir sind in keiner Weise daran interessiert, den Ordnungskräften eine Angriffsfläche zu bieten, also achten wir so gut wie möglich auf die Einhaltung der geltenden Regeln.
2. Waren Kinder unter den genannten 11 Personen, wenn ja wie viele und im welchem Alter?
Bei der Einkesselung am 04.01.2021 waren wir 10 Erwachsene und 5 Kinder: 2 Dreijährige und 2 Siebenjährige und ein Baby.
3. Hatten die Spaziergänger, Transparente, Banner , Losungen oder andere Kommunikationsmittel mitgeführt ?
Nein, wir hatten lediglich zum Teil Kerzen mit in Plastikbechern. Keine Fackeln, Plakate oder sonstiges.
4. Wurden Parolen skandiert?
Nein, wir sind hintereinander her gegangen und haben uns mit unserem Partner/ den Kindern unterhalten.
5. Wie viele Anzeigen wurden erstattet und was wurde den Personen explizit vorgeworfen?
Das können wir nicht genau sagen. Es wurden die Personalien festgestellt. Der Vorwurf der Polizisten war: Verdacht auf Verstoß gegen die Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben nichts schriftlich erhalten.
6. Trugen die Personen keinen MNS oder wurden die Abstände nicht eingehalten?
Es trug keiner einen MNS, der Mindestabstand betrug zum Teil bis zu 5 Metern. Erst als die Polizei uns einkesselte, waren wir nicht mehr in der Lage die Abstände einzuhalten. Wir wurden aber auch zu keiner Zeit dazu aufgefordert, einen MNS zu tragen. Ebenso wurden wir durch die Polizei, die uns schon eine ganze Weile beobachtete und mehrfach an uns vorbeifuhr, nie gewarnt oder aufgefordert, den Spaziergang zu beenden.
Von der Polizei gab es bisher keine Stellungsnahme.