Übersetzung Ronneburg 1832 bis 1837

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Unterzeichnete Patromonalgericht beurkundet und füget hiermit zu … im Mai des Jahres 1832 verstarb der hiesige Einwohner David Ronneburg und hinterließ zu einer gesetzlichen Erben, seine Ehefrau Hanna Sophie Ronneburg geb. Schuhmann und vier mit der selben erzeugten Kinder Johann Friedrich Ronneburg geboren am 12.August 1808, Johann Christian Karl Ronneburg geboren am 8.August 1810, Johann Andreas Ronneburg geboren am 5. Januar 1815 und Johann Christian Franz Ronneburg geboren am 21. Dezember 1820 neben dem gesamten geringfügigen Nachlass wurde von der Lokalgerichtpersonen nachfolgendes Verzeichnis aufgenommen und eingerichtet.

Gleina dem 20.Juli 1832.
Nachlassverzeichnis des am 2. Mai 1832

Titulus possesciunic für Johann Friedrich Ronneburg zu Gleina eingetragen Vol: II pag No: 87 des Hypotekenbuch über Gleina laut beigehefteter Revision Schloss Gleina dem 6.November 1837 das Partrionalgericht

No:
1. Ein kleines Wohnhäuschen 36
2. Ein Gut 4
3. Ein blauer Rucksack 1
4. Eine Wanduhr 16
5. Ein …. 4
6. Zwei hölzerne Stühle 4
7. Ein dergleichen 6
8. Ein Bank 2 6
9. Ein Schrank 20
10. Eine Mistgabel 4
11. Eine Ratehage 5
12. Ein Spaten 1 6
13. Eine Sense 8
14. Eine Schaufel 2 6
15. Eine Axt 4
16. Eine Dreschflegel 5
17. Ein Sieb 2 6
18. Eine Schnitzbank 2 6
19. Zwei Schnitzbänke 2 6
20. Eine Zange 1 6
21. Vier Stück Hölzer 3 6
22. Zwei Meißel 3
23. Eine Schubkarre 15
Summa 40 21 6
Boy Schöppe
Schunke Schöppe
Verzeichnis der Schulden nach dem Tode des am 2. Mai
dieses Jahres verstorbenen David Ronneburg.

No:
1. 10 Kapital- Schuld von … 1826 …
2. 2 und gedachte Kapital … 4. Jahren Zinsen …26.Juni 1828 bis Juli 1832.
3. 6 … Hütung aus dem Jahre 1829, 30 und 31 aufs Haus, jährlich 2. …
4. 3 Schätzung Rest auf 1829.
5. 15 Laut Pachtanlage 1830, lt: …
6. 1 28 Soldaten Geld und Rücklage 1822, lt: Bauern… Rechnung 1822.
7. 1 29 desgleichen 1823.
8. 29 8 desgleichen 1824.
9. 5 8 Pachtlohn 1825.
10. 25 3 Soldaten Geld und fürstlichen Anlage 1830.
11. 8 9 Soldaten Geld 1831.
12. 1 7 sämtliche Einlagen 1831.
13. 1 4 Schecksteuern und Amtgeldern nach Schuldenbuch 1822.
14. 13 7 Steuern 1823.
15. 1 7 4 Scheck Steuern und Rentamtgefälle 1825.
16. 1 7 1 desgleichen 1826.
17. 3 9 Liquidierungs Einlage 1828.
18. 15 8 Steuern und Quittungungs – Heft in 2.Punkten Hefte 1829.
19. 1 14 1 … darüber gelegente Nachhut 1819
20. 15 5 desgleichen 1829
21. 15 8 desgleichen 1830
22. 1 4 desgleichen Termin Ostern 1829.
23. 1 3 desgleichen Termin Michael 1829.
24. 11 desgleichen Termin Ostern 1830.
25. 1 1 desgleichen Termin Michael 1830.
27 12 1 … und Summa Kapital, Steuern und Beilage

No: Fortsetzung
27 12 1 Transport
26. 10 desgleichen Termin Ostern 1831.
27. 1 8 desgleichen Termin Michael 1831.
28. 1 25 dem Tischlermeister Arnold für dem Sarg
29. 20 Gesetzlicher Lohn der Leichenwächerin

Gleina dem 20. Juni 1832.
Boy , Schöppe
Karl Schönert, …
Schunke , Schöppe
Ihle , Quadember Einnehmer

… wurde auch am 12. Mai 1838 dem unmündigen Kindern der hiesige Einwohner Gottlob Ihle als Vormund bestellt und auf gesetzliche Weise angepflichtet.
Die Baufälligkeit des Wohnhäuschens und die vorhandenen Werte des Ganzen geringfügigen … übersteigende Schulden ließ bei Schätzung desselben bei Gericht folgende 3. Gegenstände ins Auge fassen.
1.)Die Erhaltung des Wohnhäuschen für die Familie ohne zu einer Entwürdigung …
2.)Die Verfügung der Mutter, und
3.)Die Erziehung des jüngsten Jungen bis zur Entlassung aus der Schule
Die Bereitwilligkeit des Ältesten, zur Mündigkeit gelangten Johann Friedrich Ronneburg das Häuschen gegen obige Bedienungen anzunehmen gegen … des gesamten Nachlasses, demselben passiv zu vertreten, führte zu Nachstehender Verhandlung.
Schloss Gleina dem 20.Februar 1834

Bei dem hiesigen Patrionalgericht im gewöhnlichen Gerichtlokal,
Die Erben des David Ronneburg
Die Witwe Johanna Sophie Ronneburg
Johann Friedrich Ronneburg geboren am 12. August 1808.
Johann Christian Carl Ronneburg geb. am 8.August 1810.
Gottlob Ihle, bestellter Vormund des vorgedachten noch unmündigen als des noch
Johann Andreas Ronneburg geboren am 5. Januar 1815. und
Johann Christian Franz Ronneburg geboren am 21. Dezember 1820.
In dem leiblichen nun dem väterlichen Nachlasse dem ganz verschuldeten Wohnhaeuschen nebst Hof und Scheune und darin befindet Gärtchen, neben Josfine Steuern und dem herrschaftlichen Schafgarten gelegen Hub No: 87 Katasteramt in dem Rittergute Gleina prenuzerviente vorkommende Fälle fünf Prozent, nach dem … und jährlich dahin 3. Michaelis Hühner und 2.6 Geld erbringet, ingleichen einige umbedeuten Imobilien, zu regulieren.
Zufriedens
1.)
Versichern die sämtlichen Komponenten an Eitesstadt, das sie dem nächsten Intesstadt neben ihres reservice: Ehemannes und Vater sind und ihnen keine näheren Verwandte bekannt sind.
2.)
Was nun aber dem im vorerwähnten Häuschen und Imobilien bestehenden Nachlass betrifft so erkläre, die Witwe Johanna Sophie Ronneburg, der Johann Christian Carl Ronneburg unter Beitritt eines Vormundes und letztern zugleich seine Pflege befohlen Johann Andreas Ronneburg unter anziehenden Genehmigung dem oben vormundschaftlichen … :
Das in Betracht der vorhanden viele Schulden und der Baufälligkeit des Häuschen, sie sich von dem Erbe gänzlich lossagen, und dieses Häuschen unter gewiesen Bedienungen ihren rervie: Sohn und Bruder Johann Friedrich Ronneburg mit dem Lit: 8. verzeichnet Imobilien überlassen wollen.
3.)
Es überlassen gedachte Miterben diese Wohnhäuschen und Zugehör, nad. ex officio nach erfolgten Besichtigung nicht weniger der geringe Imobiliennachlass.
Dem Johann Friedrich Ronneburg unter nachfolgen Bedienungen
a.) Das derselbe vorhändlichen Schulden an Steuern kommunal und andere Ausgaben und Löhne übernimmt und dem ganzen Nachlass allein vertritt,
b.) die Mutter in dem Häuschen wohnen lässt und von ihn bis an ihr Ende unentgeltlich Unterhalten und verpfleget werde, unendlich
c.) das er dem jüngsten Bruder Johann Christian Franz, so lange derselbe noch in der Schule geht, ebenfalls bei sich be- und unterhalte.
Ganz an bei und eigentümlich, räume, dem selben Besitz und Eigentum dann ein und lassen gesehen das der Besitz-Titel von diesen Wohnhäuschen auf dem selben übertrage werde.
4.)
Der Johann Friedrich Ronneburg nimmt diese Übereignung unter der gedachten Bedienungen an, übernimmt das Wohnhäuschen wieder an im Besitz und Eigentum und verspricht die gemachten Bedienungen getreu zu erfüllen, insbesondere aber die vorhandenen Pasiva ganz allein zu, Vertreten und falls aller Fälle die väterliche Erbschaft ohne allen Vorbehalt anzutreten hier bei wird ihn die Belehrung dahin erteilt das er bei dieser Erklärung dem verpflichtet bleibe, wenn die vorhandene Schulden dem Wert des Häuschen übersteigen und er sich dann mit der Unlänglichkeit der Erbschaft nicht schützen könne.
Er verbleibt aber bei dieser Erklärung, und bittet, dem Besitztitel diese Wohnhäuschen auf ihn zu berichtigen, der Vormund Ihle aber trägt zugleich in der …, das seine Pflegebefohlene, auf keine Weise durch diese Verhandlung verletzt seihen, auf … Erbteilung der oben vormundschaftlichen Genehmigung an.
Vorgelegen, genehmigt und unterzeichnet.
Friedrich Ronneburg
Karl Ronneburg
Ihle
Die Mutter von Johanna Sophie Ronneburg
Teste Ilsen
Ilsen
Boy, Schöppe
Schunke, Schöppe
Nach dem nun sowohl zu der in nach stehenden Verhandlung, als auch zu der ganzen Vereinigung die vormundschaftliche Genehmigung erteilt wie folgt.
Zu der zwischen dem Intestaten des David Ronneburg nach dem Protokoll dem heutigen Tage, erfolgten Erbregluierung wird ehemals hinsichtlich der Erbschaftentsagung der Minurenen, als der … des gesamten Mo- und Immobilien Nachlass an dem Miterben Johann Friedrich Ronneburg geben die im Protokoll enthalten Bedienungen, wird in betracht, das die viel zu hohen Schulden dem abgeschätzten Wert des Nachlasses erreichen, mit Verfügung der von dem Räumen des Häuschen und Vertreter des Nachlasses gegen die Mutter und dem jüngsten Bruder übernommen Verpflichtungen bei weiten überstreiten daher aber das Vermögen der Unmündigen durch diese … auf keine Weise benachteilt geworden ist die, über vormundschaftliche Genehmigung hier mit erteilt.
Urkundlich unter Gericht, Hand und Siegel ausgefertiget.
Schloß Gleina dem 20. Februar 1834.
Das von helldorff`sche Partrional Gericht
Ilsen

Das von helldorff`sche Partrional Gericht
Ilsen
Urkundlich ist als folgendem Erbrecht für Johann Friedrich Ronneburg, zu gleich als Besitz- Dokument unter dem Siegel des Gerichts im gewöhnlichen Tintenschrieft ausgefertigt worden.

Schloß Gleina dem 20. Februar 1834.
Das von helldorff`sche Partrional Gericht
Ilsen
Erbrecht für Johann Friedrich Ronneburg zu Gleina

Stempel frei
Hypotheken Schein des Partrional Gericht zu Gleina für die Einwohner Johann Friedrich Ronneburg zu Gleina
Das im Dorfe Gleina gut gelegen Nr: 87 Vol: II pag: des Hypotekenbuch über das Dorf Gleina eingetragen, Gut Nr: 87 katastrierte Wohnhaus nebst Hof, Scheune, Garten und Gemeindeteilen hat der Einwohner Johann Friedrich Ronneburg bissage gerichtliche Erbe von 20. Februar 1834.
Von seinen Vater Johann David Ronneburg ererbt, und ist Titulus possesciunis für ihn exdecredo d.d. 6. November 1837 berichtigt worden.

Darauf sind eingetragen:
I. Beständige Lasten und Einschränkung des Eigentums oder der Disposition für das Rittergut Gleina.
a.
Für das Rittergut Gleina:
1. fünf Prozent Lohngeld bei allen Verändersunfällen in diehenten Hand des Warenwerte
2. zwei Silbergroschen, sechs Pfennige und drei Michaels Hühner Erbzinst
3. sowie sechs Silbergroschen, drei Pfennige Baudienstgelder beide Posten Michaelis fällig
b.
Für Marie Rosine Ronneburg aus dem Kaufvertrage am 20.April 1808. Die lebenslängliche freie Wohnung, sowie Wartung und pflege im kranken Tagen und de einstige Beerdigung.
c.
Für Johanne Sophie verwitve Ronneburg aus der Erbmasse von 20. Februar 1834 die ungeldliche Wohnung, Unterhaltung und Verpflegung bis an ihr Ende, sowie die Verpflichtung des Besitzer seinen jüngsten Bruder Johann Christian Franz solange der selbe noch in der Schule geht bei sich zu behalten.
Eingetragen zufolge Verfügung am 6. November 1837.

II. Hypoteken, Cssionen und andere Subniescribtionen
= Nicht =
Außer vorstehende Kosten ist auf das obige Grundstück im Hypotekenbuche nicht eingetragen und wird übrigens der gegenwärtige Hypotekenschein dem Einwohner Johann Friedrich Ronneburg zu Gleina in vemrieugnidiomis wegen ihnen des ihn berichtigten Besitzertitel hier durch ermittelt.
Urkundlich unter des Partrional Gericht größeren Insiegel und gewöhnlicher Unterschrieft.
Schloss Gleina dem 6. November 1837

Das Partrionalgericht Ilsen

208/37 Unterschrieft

Bürgerreporter:in:

Thomas Lampe aus Gleina

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