Die tatsächlichen Daten rechtfertigen keine dramatischen Eingriffe

Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
durch den Deutschen Bundestag

Womit lassen sich eigentlich die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern begründen? Im März hieß es, man müsse das Gesundheitssystem vor dem drohenden Kollaps bewahren. Im April rückte der R-Wert als vermeintlich belastbarer Indikator in den politischen Fokus und im Mai verabschiedeten Bund und Länder einen „Notfallmechanismus“, der strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus von der Infektionslage auf Kreisebene abhängig machen sollte. Heute, im August, sind die Krankenhäuser so leer wie selten zuvor, von einer exponentiellen Ausbreitung der Infektionen kann keine Rede sein und kein einziger Landkreis reißt die vereinbarte Obergrenze. Ministerpräsident Thüringens Bodo Ramelow tut gut daran die Maßnahmen der Bundesregierung zu kritisieren und somit in Frage zu stellen. Wir brauchen Antworten die uns die Politik verweigert.

Im letzten Corona-Ausschuss wurde auf das angehängte Rechts-Gutachten Bezug genommen. Darin wird festgestellt, dass es seit Juni keine Grundlage für irgendwelche bundesweiten Einschränkungen gibt.

Doch lesen Sie selbst.

Covid_Rechtgutachten-5Abs1IfSG-Kingreen

Bürgerreporter:in:

Mike Picolin aus Gera

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