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EINIGUNG IN LETZTER MINUTE:
MEHR GELD FÜR MALER*INNEN UND LACKIERER*INNEN/Lohnsteigerung von 7,6 Prozent plus 600 Euro Inflationsprämie. Auch einen Branchenmindestlohn gibt es wieder.

  • Carsten Burckhardt, Verhandlungsführer und Mitglied im Bundesvorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
  • Foto: (© IG BAU, Alexander Paul Englert)
  • hochgeladen von Heinz Kolb

Buchstäblich in allerletzter Minute gibt es nun doch eine Einigung hinsichtlich der Tariferhöhung für die rund 150 000 Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk. Danach steigen die Löhne im Westen ab 1. Januar 2023 um 5 Prozent, ein Jahr später kommen noch einmal 2,6 Prozent dazu. Im Osten gelten dieselben Werte, nur werden jeweils noch einmal zehn Cent draufgepackt.

Zudem gibt es eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 Euro. Auch die zirka 20 000 Auszubildenden in der Branche können sich über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Ihre Vergütungen steigen in den nächsten beiden Jahren jeweils zum 1. August um jeweils 30 Euro im ersten Lehrjahr und 35 Euro im zweiten und dritten Lehrjahr. On top gibt es eine Inflationsprämie in Höhe von 180 Euro. Die Laufzeit des ausgehandelten Vertrages endet am 30. September 2024.

"Das waren wirklich lange, schwierige und äußerst zähe Verhandlungen. Ich bin aber sehr froh, dass die Vertreter*innen des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz kurz vor knapp doch noch zur Vernunft gekommen und sich ihrer Verantwortung für die Beschäftigten und die Branche insgesamt bewusst geworden sind", sagt Carsten Burckhardt, Verhandlungsführer und Mitglied im Bundesvorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Besonders freut Burckhardt der Abschluss für die Ost-Arbeitnehmer*innen: "Wir liegen hier nur noch 2,3 Prozentpunkte unter den Westlöhnen, in der nächsten Verhandlung wird es sicherlich einen gemeinsamen Lohn für alle Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk in Deutschland geben. Das wird auch Zeit."

Eine Einigung gibt es zudem bei den Branchenmindestlöhnen. So steigt der Mindestlohn für Gesellen ab 1. April 2023 um 70 Cent auf 14,50 Euro, ein Jahr später um weitere 50 Cent auf dann 15 Euro. Für Helfer*innen klettert die Lohnuntergrenze am 1. April nächsten Jahres um 1,10 Euro auf 12,50 Euro, am 1. April 2024 ebenfalls um weitere 50 Cent auf 13 Euro. "Dieser Abschluss ist besonders wichtig, hilft er doch dabei, Dumpingwettbewerb auf den Knochen der Beschäftigten zu verhindern. Branchenmindestlöhne sichern fairen Wettbewerb, versetzen Betriebe in die Lage ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag zu entlohnen und damit Fachkräfte in der Branche zu halten und weitere zu gewinnen", sagt Burckhardt. Und er fügt hinzu: "Das würde ich mir auch für das Bauhauptgewerbe wünschen, denn dort haben wir seit Frühjahr keine Branchenmindestlöhne mehr, weil sich die Bauunternehmen verweigern. Da sind die baunahen Gewerke, erst kürzlich haben wir auch einen Mindestlohn für die Dachdecker neu ausgehandelt, deutlich weiter."

Die zuständige Bundesfachgruppe sowie der Bundesvorstand der IG BAU haben dem erzielten Ergebnis schon zugestimmt. Am 16. Dezember 2022 läuft die Erklärungsfrist ab, bis dahin müssen nun noch die Landesinnungsverbände Farbe Gestaltung Bautenschutz grünes Licht geben.

 (QUELLE: © IG BAU, )

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