Rückfrage: Lokal: Margarethe-Zingler-Platz: Kontrovers in 2012
Erstaunt zeigt sich die Stadtverwaltung Gelsenkirchen angesichts einiger Stimmen, die eine zu geringe Bürgerbeteiligung im Zusammenhang einer Bebauung des Margarethe-Zingler-Platzes bemängeln. Die Gestaltung des Platzes wird bereits seit den 90er Jahren öffentlich diskutiert. Mit der Bauleitplanung wurde im Jahr 2002 begonnen. Eine erste Bürgeranhörung zur Änderung des Bebauungsplanes fand im März 2002 statt. Nach intensiven Diskussionen wurde der bis heute gültige Satzungsbeschluss (Bebauungsplan 270.2) für den Margarethe-Zingler-Platz vom Rat der Stadt am 1. Juli 2004 gefasst.
In den Jahren 2004 und 2005 hat die Stadt den Umbau des Marktplatzes durchgeführt und zahlreiche Gespräche mit Anliegern und Markthändlern geführt. Dabei wurden vor allem Fragen der Verkehrslenkung und des Parkraums diskutiert.
Im Dezember 2005 hat ein erster Investor seine Bebauungspläne öffentlich im Haus der Jugend vorgestellt. Damals war der Bau eines Gesundheitshauses auf Teilen des Margarethe-Zingler-Platzes geplant. Die Pläne wurden vom Investor letztendlich aber nicht umgesetzt.
Auch im Jahr 2006 gab es noch weitere intensive Gesprächsrunden der Verwaltung mit den Anliegern.
Im Juni 2008 hat der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften die Verwaltung beauftragt, den Verkauf des Baugrundstücks auf dem Margarethe-Zingler-Platz in Gelsenkirchen europaweit auszuschreiben. Dieses Verfahren wurde ergebnislos aufgehoben, da keine Angebote eingingen.
Ein zweites Vergabeverfahren in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wurde ab Juli 2009 durchgeführt, bei dem letztlich ein Bewerber übrig blieb. Über alle diese Entwicklungen wurde ausführlich in den Medien berichtet.
Die Bezirksvertretung Mitte hat sich zuletzt am 20. Dezember 2011 vor Ort über die geplante Bebauung informiert und mit Anliegern diskutiert.
Zuletzt hat die Verwaltung in einer Informationsveranstaltung am 15. Februar 2012 über die aktuell geplante Bebauung informiert. Ein Bauantrag des Investors liegt bereits vor.