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Einreisende haben grundsätzlich eine Nachweispflicht: Quarantäne bei Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet ist Pflicht

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Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben die Herbstferien für eine Auslandsreise genutzt. Wer aus dem Ausland nach NRW einreist, muss grundsätzlich nachweisen, dass sie oder er nicht ansteckend ist. Dabei ist es egal, ob man mit dem Flugzeug, Zug, Bus, Schiff, Auto, Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß reist oder aus welchem Land man kommt. Die Nachweipflicht gilt für alle Länder. Auch für Länder, die keine Risikogebiete sind. Es ist auch egal, wie lange man im Ausland war.

Als Nachweis gelten dabei folgende drei Arten:

Geimpft: Ein kompletter Impfschutz muss durch den Impf-Pass oder eine entsprechende elektronische Variante nachgewiesen werden. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tagen alt sein.

Genesen: Wer an Corona erkrankt war und wieder gesund ist, muss über eine Bescheinigung vom positiven PCR-Test verfügen. Der Test muss mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt sein.

Getestet: Man kann auch einen negativen Corona-Test vorlegen, der nachweist, dass keine Coronaerkrankung vorliegt. Der Test muss von Fachleuten gemacht werden, ein Selbsttest ist nicht erlaubt. Ein Schnell-Test darf bei der Einreise höchstens 2 Tage alt sein. Ein PCR-Test darf höchstens 3 Tage alt sein. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Test. Anerkannt werden Tests in den Sprachen deutsch, englisch, französisch, italienisch oder spanisch. Die Bescheinigungen können auf Papier sein oder auf dem Handy.
Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff appelliert an alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener, sich an diese Regelungen zu halten: „Wir haben aktuell ein überschaubares Infektionsgeschehen, dass uns wieder viele Freiheiten ermöglicht. Aber wir haben es in der Vergangenheit jetzt schon häufiger erlebt, dass es nach dem Ende der Schulferien zu einem verstärkten Infektionsgeschehen kam. Bitte halten sie sich strikt an die Einreiseregelungen, gerade dann, wenn sie aus Hoch-Risiko- oder Virus-Varianten-Gebieten einreisen. Nur so können wir uns vor einer weiteren Welle an Erkrankungen schützen.“

Quarantäne bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet

Wer ohne Genesenen- oder Impfnachweis aus einem Hochrisiko-Gebiet einreist, muss sich sofort für mindestens 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann durch eine Testung nach dem 5. Tag verkürzt werden. Allgemein gilt für alle Risikogebiete, dass man eine Einreise-Anmeldung abgibt und dass man sich unmittelbar in Quarantäne begibt. Die Einreise-Anmeldung kann man online ausfüllen und herunterladen.

Aktuell gehören zu den Risikogebieten etwa die Türkei, Serbien, Albanien, Kosovo oder auch Großbritannien und Nordirland mit der Isle of Man sowie allen Kanalinseln.

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1 Kommentar

»Geimpft: Ein kompletter Impfschutz muss durch den Impf-Pass oder eine entsprechende elektronische Variante nachgewiesen werden. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tagen alt sein.«

Das ist einfach lächerlich.

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern und eine im European Journal of Epidemiology veröffentlichte Studie untermauert wissenschaftlich: Impfungen schaffen weder Herdenimmunität noch schützen sie vor Infektion und Weitergabe des Virus.

Das haben alle Daten bisherr schon vermuten lassen, denn es zeigt sich ein Zusammenhang zwischen Impfquoten, Covid Fällen und Sterblichkeit. Das wird durch immer mehr Daten erhärtet. Höhere Impfquoten gehen sogar weltweit einher mit etwas höheren Inzidenzen.

Warum um Himmels willen sollen Geimpfte mehr Rechte haben als Ungeimpfte? Und warum soll man sich denn überhaupt impfen lassen?

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