Die Ortsgestaltung in Eichenau als Satzung

Einer der wenigen Fälle, wo die Vorgartenlinie nicht verweirklicht wurde.
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  • Einer der wenigen Fälle, wo die Vorgartenlinie nicht verweirklicht wurde.
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Grundlegend war die Idee von Kreisbaumeister Georg Popp, 1915, die Häuser in mindestens 5 Meter Entfernung vom Straßenrand aufzustellen (Vorgartenlinie).
2003 wurde erlaubt, dass in den Vorgärten auch Gartenhäuschen mit 2,5 m auf 2,5 m stehen dürfen, die Seite zur Straße hin aber begrünt werden müssen. Es muß ein Vorgarten von 5 Meter Tiefe erhalten bleiben und für Stellplätze oder Gartenhäuschen darf nicht mehr als 1/3 der Gesamtfläche verbraucht werden.
Da auch offene Stellplätze mit wasserdurchlässigem Pflaster erlaubt sind, dürfen nun auch Carport darüber errichtet werden.
Falls ein Bebauungsplan das noch verbietet, kann die Verwaltung dies nun ohne den Gemeinderat zu fragen, genehmigen. Falls aber ein Bebauungsplan eine restiktivere Anwendung erfordert, so sind ggf. Einzelbefreiungen zu beantragen. Im Zweifelsfall soll die Bauberatung durch Herrn Troltsch im Rathaus nachgesucht werden.
Einfriedungen und Zäune sind in der Regel auf eine Höhe von 2m begrenzt, immer öfter werden aber höhere Zäune gewünscht. Nun sind sie bis 1,80 m zulässig, müssen aber zur Straße hinbegrünt sein, wenn sie höher als 1,40 m sind.

Leider soll die Ortsgestaltungssatzung auch nicht auf der Homepage der Gemeinde abrufbar sein. Im Zweifelsfall ist also der Weg ins Rathaus unumgänglich.

Ich fasse hier die wichtigsten Elemente knapp zusammen:

§3, 8) Die natürliche Geländeoberfläche darf nicht geändert werden. - Vertiefungen werden bei uns wegen des hohen Grundwasserstandes kaum gemacht, aber gelegentlich werden Häuser deswegen etwas aus dem Boden herausgehoben.
Hier legt dieSatzung fest, dass die Oberkant Fußboden im EG höchsten 50 cm über dem festgelegten Gelände liegen darf. Abweichungen können bei hohem Grundwasserstand oder freistehenden Häusern beantragt weren (4). Bei den alten Siedlungsbauten aus den 20er Jahren waren es meisten drei Stufen.
Die Vorschrift über Lichtgräben und Abgrabungen (3) wird oft nicht eingehalten, da Keller als Büros oft besser belichtet werden sollen.
Die Wandhöhen (5) sollen 4,50 m bzw 6,30 m nicht überschreiten. Der Maximal zulässige Neigungswinkel für das Dach legt die Gesamthöhe dann fest.

§4 "Der Hauptkörper soll eine erkennbare rechteckige Grundfläche haben". - Wieso eigentlich? Einige der schönsten Pfarrhäuser in Oberbayern sind quadratisch....
Die maximale Gebäudegröße wird auf 12 x 16 m bzw. 12 x 20 m bei Doppelhäusern festgesetzt.
§5 : Die Dachneigung darf maximal 45 Grad betragen. Dachüberstände sind bis maximal 80 cm bzw abgestützt bis 1,20 m (2) zulässig. Dachfenster (3) dürfen max. 0,60 qm bzw. mit Gaube 0,80 qm betragen Dachgauben (5) dürfen maximal 3,60 m der Dachlänge, jedoch nicht mehr als 1/3 der Gesamtlänge einnehmen. Für "Zwerchgibel" gelten leichtere Vorschriften. wie an eingen Bauten im Ort zu sehen ist. Gelegentlich werden Zwerchgiebel auch in neuen Bebauungsplänen direkt verboten. (Mehr zur Terminologie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Dachgaube )
§6 : Farben von Außenwänden, Türen und Fenstern sind auf die Umgebung und die Gebäudefarben abzustimmen. Solche Verhältnisse wie häufig in Reihenhaussiedlungen in England ( bunte Türen ) sind bei uns nicht erwünscht... Aber Farbe an der Fassade ist jetzt modern und wird verstärkt eingesetzt. ( vergl.: http://www.myheimat.de/eichenau/beitrag/54551/der-... )
§7: Schaufenster müssen sich "einordnen".
§8: Vorgärten müssen bepflanzt werden und gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig. Auch für Garagen gilt die Vorgartenlinie von 5 Meter. Stellplätze und Carports (nach allen Seiten offen) dürfen maximal 1/3 der Vorgartenfläche belegen(2). Gartenhäuschen sind bis max 2,50m auf 2,50m zulässig, wenn nicht mehr als 1/3 des Vorgarten benötigt wird und die Seite zur Straße begrünt wird.
§9: Über Tiefgaragen soll 60 cam Erde für Anpflanzungen aufgebracht sein.

Bei den Dachgestaltungen hat der GR inzwischen eine größere Vielfalt an Farben und Formen zugelassen.

Zur Architektur in Eichenau s.a.:
http://www.myheimat.de/eichenau/beitrag/33682/arch...

http://www.myheimat.de/eichenau/beitrag/54567/arch...

http://www.myheimat.de/fuerstenfeldbruck/beitrag/2...

http://www.myheimat.de/eichenau/beitrag/53870/gute...

Bürgerreporter:in:

Michael Gumtau aus Eichenau

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