Entlassung des Freiburger Domkapellmeisters
Kein Kündigungsschutz-und das Arbeitsgericht Freiburg macht üblen Trick 17 mit

Es stellt sich die Frage, warum der Freiburger Domkapellmeister Böhmann nach 21 Jahren Beschäftigung bei einem so großen Dienstgeber wie dem Erzbistum keinen Kündigungsschutz hat. Und da wird es richtig dreist. Obwohl Böhmann in der Geschäftsordnung die Absprache mit dem gesamten Domkapitel verordnet wird, erklären ihn die "geistlichen" Dienstherren zum Mitglied eines Kleinbetriebs (dem sog. Domfabrikfonds) mit weniger als zehn fest angestellten Mitarbeitern. Als solchen nämlich bezeichnen sie den Domfabrikfonds als Träger der Domsingschule, der eine selbständige Stiftung ist. Und in einer solchen Minifirma kann man jederzeit, auch ohne Nennung von Gründen, gekündigt werden. Womöglich ist das auch der Grund, warum die Stelle der Geschäftsführung nicht besetzt wurde – eventuell wäre man dann auf mehr als zehn Festangestellte gekommen, was tunlichst vermieden werden sollte. Dass staatliche (!) Arbeitsgerichte sich auf dieser schäbigen Weise an kirchlicher Rechtsbeugung und Rechtsmissbrauch beteiligen, ist ein über das System Kirche mit seinem noch immer diskriminierenden Arbeitsrecht hinausreichendes, negatives Parade Beispiel übelster Sorte.

Bürgerreporter:in:

Stephan Burger

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