Justiz Frankenthal ohne Selbstreinigung!
Kraft und Mut fehlen weshalb?
Sylvester 2017 hat bis heute reichend Belastungen für eine aramäisch-christliche Großfamilie.
Verfahren 5 Ns 5220 Js 43766/18 wäre am 28. Juni 2023 vor dem Landgericht Frankenthal also die Gelegenheit zum Beginn einer Aufarbeitung und Beendigung gewesen.
Vorsitzender Richter Dr. Jan Hildebrandt sprach zwar im Schlusssatz eben explizit diese Belastungen an, beließ es letztlich aber bei der Worthülse: den Blick nach vorne anzuraten.
Seinen, mit den Schöffen Knauber und Köhler begonnenen Kurs hingegen brachte er doch nicht zu Ende, sondern hinterlässt eine Reihe von weiterhin offenen Fragen.
Am Sylvester-Abend 2017 erlitt ein Pole Messerstichverletzungen in der Frankenthaler Innenstadt, als deren Verursacher ein Aramäer ausgemacht wurde.
Der Legende nach wurde zwar Goliath von David bezwungen, doch mittels einer Schleuder. Ohne diese schlicht und ergreifend undenkbar.
Ebenso undenkbar, des Täters habhaft geworden zu sein, wenn man alleine Physiognomie von Opfer und als ausgemacht geltendem Täter gegenüberstellt.
Das focht aber die Justiz nicht an: Sie hatte ihren Täter und hielt daran gnadenlos fest: es muss Gründe dafür geben!
Will man den, wegen Versuch des Mordes Angeklagten und zu 6 Jahren und 9 Monaten Haftstrafe wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung Verurteilten weichkochen, weil man über ihn an Informationen kommen will?
Überzeugend ausgeräumt wurde dieses Verdachtsmoment jedenfalls nie.
Zahlreiche weitere Pannen und Fragwürdigkeiten blieben zudem im Raum stehen.
Beispiele gefällig?
Nun alleine diese fünf sprechen eindeutigste Sprache:
1) über die Login-Daten des Mobiltelefons dokumentiertes Bewegungsprofil sagt eindeutig, dass es keinen Aufenthalt in der, dem Tatort zugehörigen Funkzelle gab.
In dubio pro reo allerdings wird halt kurzerhand mal außer Kraft gesetzt und mit Funkzellen-Überlastungen argumentiert, welches dann ein switchen in andere Funkzellen auslöst, sodass damit kein Beweis gegeben sei.
Natürlich kommen gerade an Sylvester Funkzellen-Überlastungen vor: nicht jedoch schon um 19.00!
2) blendet man die Gehbehinderung des angeblichen Täters aus, mag die von Zeugen geschilderte Tatortflucht ja erfolgen können.
Angesichts ihres unzweifelhaften Bestehens jedoch ein weiterer substantieller Grund, das Verfahren mit Einstellung oder Freispruch zu beenden!
3) haben wir vor Gericht Polizisten als Zeugen gegen uns, können wir im Regelfall einpacken, deren Glaubwürdigkeit wird – durchaus vertretbar! – allemal höher eingeschätzt.
Hier sagen die Beamten, dass wenn das Opfer schon von Anfang an den Täter als ehemaligen Vermieter identifiziert hätte, das ja wohl Royal Flash für sie gewesen wäre. Dennoch werden sie vom Richter bedrängt, von dieser Aussage Abstand zu nehmen. Glaubt wirklich Jemand ernsthaft, dass die Erinnerung an den ehemaligen Vermieter als Täter erst mit Zeitversatz kommt?
4) der Vorsitzende Richter ruft den Verteidiger des vermeintlichen Täters an, da er doch keinen Unschuldigen verurteilen könne und macht es dann aber doch?
Ein Schelm, wer Böses dahingehend denkt, dass die Justiz hier andere Interessen verfolgt, als allein die Wahrheitsfindung?
5) obwohl der Gutachter zur klaren Aussage kommt, dass eine stationäre Behandlung für den
Inhaftierten besser sei, wird dies vom dazu angerufenen Gericht im Termin als die damit beste Lösung definiert und danach dennoch abgelehnt.
Es bleibt weiter bei Haft und Zustandsverschlechterung eines unzweifelhaft Unschuldigen.
Resozialisierung und alle sonst gebetsmühlenartig beschworenen. angeblichen Positiv-Aspekte werden hier ebenfalls nicht in Betracht gezogen.
Ganze Bücherregalwände füllen dabei die Expertisen zu einem mehr, als nur in Frage zu stellenden System, wie bsw. von Autor, Publizist, Gesellschafts- und Sozialkritiker, Prof. Dres. h.c. mult. Christian Lukas-Altenburg, als einem der bekanntesten (Medien-)Experten über Strafvollzug und Strafvollstreckung.
Um diesen Sachverhalt allerdings ging es vor dem Landgericht Frankenthal nur indirekt.
Vielmehr war der Bruder des Inhaftierten der Beschuldigte, da er eine Bekannte des Opfers zu diesem befragt hatte.
Die Staatsanwaltschaft machte daraus eine Anstiftung zur Falschaussage und das Amtsgericht Frankenthal verurteilte, obwohl die Glaubwürdigkeit dieser Informantin mehr als fehlend war.
Behauptete sie den Polen und seinen Bruder gar nicht zu kennen, musste sie wenige Augenblicke später, als dieser in den Gerichtssaal kam hören, wie er sie als gute Kollegin bezeichnete.
Folgen seitens des Gerichtes: keine! Vorsichtig gesprochen: eine üble Posse!
Das Landgericht Frankenthal nun konnte sie über mehrere Verhandlungstage und lange Verfahrensdauer nicht als Zeugin beibringen und stellte heute nach Rechtsgespräch ein.
Während die Staatskasse die Verfahrenskosten trägt, blieb der substanzlos Beschuldigte auf seinen eigenen sitzen, die ihm entstanden, sich gegen Etwas zu verteidigen, was unübersehbar nie gegeben sein konnte.
Was also hat für die Justiz in Frankenthal derart Eigendynamik erlangt und muss um jeden Preis – einen viel zu hohen Preis, da von Unschuldigen zu bezahlen! – vertuscht werden?
Wer Recht spricht, das ist die mindeste Erwartung, welche die Bürgerschaft haben darf, kann und muss, hat sich auch gegen Unrecht in den eigenen Reihen zu wenden!
Erich Neumann, freier investigativer Journalist www.cmp-medien.de
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© Bild: www.rescpol.de CC – Abzeichen Justiz Rheinland-Pfalz
© Bild: www.richterbund-rlp.de CC – Dr. Jan Hildebrandt, Vorsitzender Richter am Landgericht Frankenthal
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Bürgerreporter:in:Erich Neumann aus Kempten |
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