Die beginnende Grillsaison bringt nicht nur Freude,oftmals aber auch Ärger mit sich.Auch hier wird vergessen,daß nichtbeteiligte in gewissen Zeiten ihre Ruhe haben möchten.So gilt auch hier nach 22 Uhr Musik auf Zimmerlautstärke einzustellen.Für das Einhalten an die Regeln ist in erster Linie der Vermieter zuständig,er kann sogar dafür haften.Wie im Einzelnen, entzieht sich meiner Kenntnis.In meinem Fall,wovon ich berichtete war die schriftliche Information an den Vermieter erfolgreich und ich hoffe,das die momentane Ruhe anhällt.
Bürgerreporter:in:Gudrun Reymann aus Nobitz |
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