Die Daten von 40 Millionen Arbeitnehmern werden künftig zentral erfasst. Egal ob Krankheitszeiten,
Gehälter, Abmahnungen, Kündigungen oder Entlassungsgründe – insgesamt sind es
41 Seiten zu meldender Daten. Grund ist ELENA, der am 1.1.2010 eingeführte elektronische Entgeltnachweis.
Rechtliche Grundlage hierfür ist das ELENA-Verfahrensgesetz vom 2. April 2009
(vgl. §§ 95 ff. SGBIV). Danach sind alle Arbeitgeber verpflichtet, zahlreiche Daten der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle in Würzburg zu melden.
Aber was genau verbirgt sich hinter ELENA? Welche Daten müssen Arbeitgeber melden? Müssen
zusätzlich Daten der Beschäftigten erhoben und verarbeitet werden? Wie sicher sind diese
Daten vor unberechtigten Zugriffen geschützt? Welche Rechte haben Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie deren Interessenvertretungen? In diesem Seminar werden die neuen gesetzlichen
Vorgaben vorgestellt und auf den Prüfstand des Arbeitnehmerdatenschutzes gestellt.
Themenschwerpunkte
Welche Daten werden erhoben und verarbeitet?
Was bedeutet Vorratsdatenspeicherung?
Aspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes
in Betrieb und Dienststelle
Richtigkeit der Daten und Kontrolle
Rolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Rechte des Betriebs-/Personalrats,
Rechte der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer
Information der Belegschaft
durch Betriebs- und Personalräte
Termin Dienstag, 2. März 2010 in Hannover, Loccumer Hof
Beginn: 9.30 Uhr Ende: 16.30 Uhr
Referent Norbert Warga, Datenschutzbeauftragter, GDDcert der Gewerkschaft ver.di und
Mitglied im Beirat ELENA-Verfahren beim Bundeswirtschaftsministerium
Organisation Michael Dunst, Leiter Koordinationsbüro für Betriebs- und Personalräteseminare
Bürgerreporter:in:Horst Kröger aus Walsrode |
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