Unfallfreier - angstfreier.
Ab April 2021:
Abstandsmessungen in der Region Hannover
In der HAZ-Printausgabe vom 4.3. steht eine großflächige Ankündigung mit vielen Detail-Angaben. Und hier, bei HAZ+, ist der Beitrag online.
Überholabstand Kfz/Rad verbindlich laut StVO
- min.(!) 1,5 m innerorts,
- min.(!) 2,0 m außerorts.
Die Messreihen gehen nun also "bald" los: Hier, im Youtube-Video, gibt's mehr Infos.
Erratum
Die HAZ schreibt, dass der Mindestabstand Kfz/Rad von der StVO "verlangt" wird, als ob dazu auch "nein" gesagt werden könnte.
Oder als ob dieser Mindestabstand in den vielen im HAZ-Artikel aufgezählten Ausnahmen wie bei zu enger Straße, zu langsamer Geschwindigkeit etc. - nach jeweiligem eigenen persönlichem Empfinden der Person am Kfz-Steuer - auch eben mal so unterschritten werden könnte.
Das ist falsch.
Vielmehr ist es so, dass der Abstand eines Kfz beim Überholen von Fahrrädern in der StVO verbindlich vorgeschrieben ist, und zwar so:
- mindestens(!) 1,5 m innerorts,
- mindestens(!) 2,0 m außerorts.
Ohne jegliche Ausnahmen, und ohne jeglichen Ermessensspielraum der Kfz-Fahrer m/w/d.
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