An alle Land- und Forstwirte in Harburg mit den zugehörigen Ortsteilen, es ist wieder soweit die Überprüfung der zulassungs- und betriebserlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger gemäß §29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch den TÜV wird fällig.
Jeder Fahrzeughalter muss zum Fälligkeitstermin seine zulassungs- bzw. betriebserlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Überprüfung vorfahren. Dazu werden ab sofort bei der Stadtverwaltung Harburg bei Frau Exner-Niebergall Tel. 09080/96 99 24, Anmeldungen zum Sammeltermin bis einschließlich Freitag, den 05. März 2010 angenommen.
Die technische Untersuchung der landwirtschaftlicher Fahrzeuge
findet dann am Montag, den 08. März 2010 ab 15:00
Uhr in der Grasstrasse (am Haupteingang der Mehrzweckhalle) statt.
Bürgerreporter:in:Günther Trieb aus Harburg (BY) |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.