Konzert zur Deutschen Einheit in Buggenhofen

Hunderttausende feierten in Berlin die deutsche Wiedervereinigung | Foto: © Bild: Bundesregierung | Lehnartz CC
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Am Donnerstag 03. Oktober 2024, 18.00, laden Erna Dirschinger und musikalische Freunde in die Wallfahrtskirche Maria Himmelfahrt, Buggenhofen, zum Konzert zum Tag der Deutsche Einheit ein.

Mit Gesang, Texten, Gedichten und Gedanken greift die Buchdorfer Sängerin diesen deutschen Feiertag auf und selbstverständlich hat auch die Gottesmutter Maria in Lied und Gebet den ihr gebührenden großen Platz in dieser musikalischen Abendstunde.

Begleitet wird Erna Dirschinger gesanglich von Schwägerin Ida Rau, Ebermergen und Violinist Gerhard Martin, Nördlingen, wie auch die zahlreich erhofften Zuhörer immer wieder eingeladen sind, aktiv mitzusingen.

Die katholische Wallfahrtskirche Mariä Himmelfahrt in Buggenhofen, einem Ortsteil von Bissingen im Landkreis Dillingen an der Donau, im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben, wurde im 15. Jahrhundert errichtet und Ende des 17. Jahrhunderts von Georg Danner umgebaut. In der Mitte des 18. Jahrhunderts erhielt die Kirche eine neue Ausstattung im Stil des Rokokos. Die der Himmelfahrt Marias geweihte Kirche ist eine Filialkirche von Bissingen.
Nach der 1610 verfassten Chronik von Georg Beck, Prior des Benediktinerklosters Heilig Kreuz in Donauwörth, fanden die Bewohner von Buggenhofen im Jahr 1471 in einem Gestrüpp einen Altar und ein geschnitztes Marienbild. Noch im gleichen Jahr legte der Abt von Heilig Kreuz, Johann Strehler, den Grundstein für die Wallfahrtskirche. 1487 stellte der Papst einen Ablass für die Wallfahrer zur Buggenhofener Kirche aus. Vermutlich erfolgte in dieser Zeit die Fertigstellung des Gebäudes.
Während des Dreißigjährigen Krieges wurde die Kirche dreimal geplündert und dabei ihrer Glocken, Fenster und Türen beraubt. In den Jahren 1678/80 wurden der Chor und wohl auch das Langhaus neu eingewölbt und im Norden und Süden des Langhauses die beiden Beichtkapellen angebaut. 1702/03 wurde der Turm erneuert. Zum dreihundertjährigen Wallfahrtsjubiläum ließ man 1768/70 den Innenraum vollständig erneuern. Mit der Stuckierung wurde Laurentin Hieber betraut, die Ausmalung übernahm Johann Baptist Enderle. 1906 erfolgte die Restaurierung des Innenraums. 1971 wurde die Kirche außen und 1972/74 innen renoviert. 2016 erfolgte eine Instandsetzung des Dachstuhls, von Juni 2018 bis März 2019 war die Kirche wegen dringender Sanierungsarbeiten geschlossen.
Die Kirche ist aus verputztem Bruchstein- und Ziegelmauerwerk im Turmoktogon errichtet. Im nördlichen Chorwinkel erhebt sich der siebengeschossige, von einer Zwiebelhaube gedeckte Turm mit quadratischem Unterbau und oktogonalem Aufbau. Der Unterbau ist von schmalen Öffnungen durchbrochen und besitzt im obersten Stockwerk auf allen vier Seiten zwei rundbogige Klangarkaden. Das zweigeschossige Turmoktogon wird von Gesimsen und Ecklisenen gegliedert. Die Schallöffnungen des unteren Geschosses werden von Putzpilastern und gesprengten Dreiecksgiebeln mit kleinen Pyramiden eingefasst. Im oberen Geschoss öffnen sich Vierpassfenster und in der Attikazone querovale Blendfelder. Auf den Ecken des zwischen Unterbau und Oktogon verlaufenden Gesimses standen ehemals Obelisken, die heute nicht mehr erhalten sind.
Die Außenmauer des Chores stützen fünf zweimal abgetreppte Strebepfeiler mit Pultdächern. Dem Haupteingang an der Südseite ist ein geschlossenes Vorzeichen vorgebaut.
Das einschiffige Langhaus mündet im Osten in einen eingezogenen, dreijochigen, um eine Stufe erhöhten, dreiseitig geschlossenen Chor mit Tonnengewölbe und Stichkappen. An der Nord- und Südseite des Chors öffnet sich je ein Oratorium mit prächtigen, holzgeschnitzten Gittern. Flache Pilaster mit Kompositkapitellen und Gebälkstücken gliedern die Chorwände.
Das kreuzförmige Langhaus wird im Mittelteil von einer Längstonne gedeckt, die querschiffartig angebauten Beichtkapellen besitzen Quertonnen. Den westlichen Abschluss bildet eine auf zwei Holzpfeilern aufliegende Doppelempore.
Die Deckenfresken von Chor und Langhaus werden von profilierten Stuckrahmen eingefasst. Stuckkartuschen umrahmen die kleineren Fresken mit den Darstellungen der Tugenden Marias, die durch Blütengirlanden miteinander verbunden sind. Über dem Chorbogen ist in einer Muschelwerkkartusche, von Engelsputten umgeben, das Wappen der Grafen von Oettingen, angebracht, den früheren Grundherren des Ortes.
Das grosse Chorfresko stellt die Aufnahme Marias im Himmel dar. Thema des Langhausfreskos ist die Krönung Mariens, der die vier Erdteile huldigen. Die kleineren Bilder sind allegorische Darstellungen der Tugenden Marias wie Starkmut, Reinheit, Güte. Sie sind mit lateinischen Inschriften versehen und enthalten neben den Symbolen der christlichen Tugenden Glaube (Kelch und Hostie), Liebe (Herz), Hoffnung (Anker) Attribute aus den Lobpreisungen der Lauretanischen Litanei und andere Mariensymbole wie Spiegel, Arche oder Brunnen. Das Fresko der nördlichen Beichtkapelle zeigt die Auffindung des Gnadenbildes, das Fresko der südlichen Beichtkapelle seine Verehrung durch die Gläubigen mit der Wallfahrtskirche im
Über der Orgelempore ist die Geburt Marias dargestellt und an der Decke der unteren Empore die Heilige Sippe und die Jahreszahl MDCCLXIX (1769). Das Deckenbild im südlichen Vorzeichen stellt die Anbetung der Hirten dar und trägt die Signatur: Joh. Enderle p. (Johann Enderle malte es).
Die Emporen-Brüstungen sind mit Szenen aus dem Marienleben versehen, unten Mariä Verkündigung, Mariä Heimsuchung und Darstellung Jesu im Tempel. Die oberen Szenen stellen Mariä Tempelgang, Unbefleckte Empfängnis und die Vermählung Marias dar.
Der Orgelprospekt aus intarsiertem Holz ist mit Vasen besetzt. Er wurde 1730 von Franz Henle geschaffen.
Der Hochaltar ist wie die Kanzel eine Arbeit von Franz Henle und Johann Georg Bschorer und wurde 1725 aufgestellt. In der Mitte steht das Gnadenbild der thronenden Muttergottes, eine Kopie aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, die nach der ursprünglichen Skulptur aus der Zeit um 1400 angefertigt wurde. Seitlich am Altar stehen links die lebensgroßen Figuren des Karl Borromäus und die hl. Katharina und rechts Antonius von Padua und die hl. Barbara.
Die Seitenaltäre wurden 1905 aufgestellt. Die Altarblätter von Johann Baptist Enderle und die Figuren der Altäre von 1727 wurden dabei wiederverwendet.
Die Kanzel stammt von 1729. Der Korpus ist mit den Holzfiguren der vier Evangelisten und dem Salvator Mundi besetzt. Den Schalldeckel krönt der Engel des Jüngsten Gerichtes.
In der Kirche werden 191 Votivbilder aufbewahrt, die aus dem 18. und 19. Jahrhundert stammen.

Der 03. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. Als deutscher Nationalfeiertag erinnert er an die deutsche Wiedervereinigung, die mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 vollendet wurde. Richtigerweise traten um Mitternacht vom 02. auf den 03. Oktober die neugegründeten Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG bei. Somit wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, sowie Berlin in seiner Gesamtheit die neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Als Deutsche Einheit wird historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben bezeichnet, die deutschen Länder in einem Staat zusammenzuführen. Das Einheitsmotiv findet sich auch in der deutschen Nationalhymne als Einigkeit wieder.
Vor 1871 wurde in den deutschen Einzelstaaten und Regionen hauptsächlich der verschiedenen Krönungstage gedacht. Nach der Vereinigung Deutschlands – der Reichseinigung 1870 (Kaiserbrief) und der Reichsgründung zum Kaiserreich 1871, wurde ebenfalls noch kein allgemeiner Nationalfeiertag festgelegt. Allerdings wurde jährlich der Sedantag am 02. September gefeiert, an dem die französische Hauptarmee 1870 im Deutsch-Französischen Krieg kapituliert hatte. Kaiser Wilhelm I. bewilligte ihn jedoch nie als offiziellen Feiertag.
Nach der Reichsgründung 1871 erhoben sich Forderungen nach einem nationalen Gedenktag, doch kam es zwischen drei Vorschlägen zu keiner Entscheidung. Bis 1873 setzte sich der Sedantag allmählich gegen den 18. Januar 1871 (Kaiserproklamation) oder den Tag des Frankfurter Friedensschlusses (10. Mai 1871) durch. Der Sedantag wurde bald auch an den Universitäten gefeiert, und in vielen deutschen Orten wurde Anfang September das Kriegerdenkmal eingeweiht. Dennoch kam ihm nie die Bedeutung etwa der Kaiserparade oder des Kaisergeburtstages zu. Einige Kultusministerien der Länder, so das preußische, entschieden daher, den Sedantag als offiziellen Festtag an Schulen zu begehen. Den meist genannten Vorschlag, das Datum der Kaiserproklamation am 18. Januar als Gedenktag zu verordnen, hatte Wilhelm I. abgelehnt: Der Jahrestag der ersten preußischen Königskrönung (18. Januar 1701) sollte nicht in den Schatten eines gesamtdeutschen Feiertages geraten.
Manche Bedenken, die einem Überwiegen der militärischen Komponente galten, wurden geringer, als auch zivile Feiern zunahmen und ein religiöses Argument für den Sedantag ins Feld geführt wurde. Pastor Friedrich von Bodelschwingh schlug im Sommer 1871 auf der Jahresversammlung des Rheinisch-Westfälischen Provinzialausschusses für Innere Mission den Sedantag als Nationalfest mit der Begründung vor, dass am 02. September die Hand des lebendigen Gottes so sichtbar und kräftig in die Geschichte eingegriffen habe, dass es dem Volke gerade bei diesem Gedenktage am leichtesten in Erinnerung zu bringen sein wird, wie Großes der Herr an uns getan hat. In der Folge wurden typisch deutsche Feste und Umzüge konzipiert, die am Vorabend des 02. September mit Glockengeläut, Freudenfeuern und patriotischen Liedern begannen und mancherorts den Charakter von Friedensfesten hatten.
Am 31. Juli 1919 wurde die Weimarer Verfassung in ihrer endgültigen Form von der Weimarer Nationalversammlung angenommen. Zum Gedenken an die Geburtsstunde der Demokratie wurde der 11. August als Verfassungstag zum Nationalfeiertag bestimmt, weil an diesem Tag Reichspräsident Friedrich Ebert die Verfassung unterzeichnet hatte.
Kurz nach der Machtübernahme der NSDAP erklärte die Reichsregierung am 10. April 1933 den Ersten Mai zum Feiertag der nationalen Arbeit, auf den die für den Neujahrstag geltenden reichs- und landesgesetzlichen Bestimmungen anzuwenden seien. Das Gesetz über die Feiertage vom 27. Februar 1934 bestimmte sodann: Der nationale Feiertag des deutschen Volkes ist der 01. Mai.
Von 1954 bis 1990 war der 17. Juni in der Bundesrepublik Deutschland zum Gedenken an den Volksaufstand 1953 in der DDR gesetzlicher Feiertag mit dem Namen Tag der deutschen Einheit (mit kleinem d). Die Benennung des Tages geht mutmaßlich auf den Bundestagsabgeordneten Herbert Wehner zurück. Am 11. Juni 1963 wurde er durch Proklamation des Bundespräsidenten Heinrich Lübke zum Nationalen Gedenktag des deutschen Volkes erklärt. Das Gesetz wurde zwar durch den Einigungsvertrag aufgehoben, die Proklamation hat aber ihre Gültigkeit behalten. Am 17. Juni werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, beflaggt. Im Jahr der Wiedervereinigung gab es den Tag der deutschen Einheit am 17. Juni (der in diesem Jahr auf einen Sonntag fiel) und den Tag der Deutschen Einheit (mit großem D) am 03. Oktober 1990.
In der DDR war der 07. Oktober, der Tag der Staatsgründung im Jahr 1949, Nationalfeiertag (Tag der Republik).
Nach der Wende war ursprünglich der Tag des Mauerfalls von 1989, der 09. November, als Nationalfeiertag in der Diskussion. Wegen der Datumsgleichheit mit den Novemberpogromen 1938 galt dieses Datum als ungeeignet (vgl. auch 09. November (Deutschland)). Der Artikel 2 des Einigungsvertrages erklärte den 03. Oktober als (neuen) Tag der Deutschen Einheit (nunmehr mit großem D) zum gesetzlichen Feiertag. Er ist der einzige Feiertag nach Bundesrecht; alle anderen Feiertage beruhen auf Gesetzen der Bundesländer.
Grund für die zuletzt von der Volkskammer beschlossene Festlegung auf den 03. Oktober 1990 war die möglichst rasche Herstellung der Einheit nach Abschluss der Verträge vor allem unter dem Eindruck eines drohenden wirtschaftlichen und politischen Zusammenbruchs der DDR. Der 03. Oktober 1990, ein Mittwoch, war der frühestmögliche Termin, der nach der KSZE-Außenministerkonferenz vom 02. Oktober lag, in der diese Außenminister über das Ergebnis der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen informiert werden sollten.
Anfang Juli hatten die Regierungen der beiden deutschen Staaten einen Zeitplan beschlossen, der für den 14. Oktober Landtagswahlen in der DDR und gesamtdeutsche Wahlen für den 2. Dezember vorsah. In der Folge kam es, während die Verhandlungen zum Einigungsvertrag liefen, sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik zu politischen Debatten über Wahlrechts- und Datumsfragen. Anfang August scheiterte im Bundestag ein Vorziehen des Termins der gesamtdeutschen Wahl auf den 14. Oktober, so dass es hierfür beim 02. Dezember blieb. Die diesbezüglichen Wählerlisten waren gemäß geltendem Wahlrecht spätestens acht Wochen vor der Wahl zu erstellen. Dieser Termin war Sonntag, der 07. Oktober 1990. Folglich mussten alle Wähler spätestens im Verlaufe der 40. Kalenderwoche zu Bürgern des wählenden Staates gemacht werden. Der hierfür frühestmögliche Beitrittstermin ergibt sich aus dem Beschluss des Bundeskabinetts: Der Bundesregierung erscheint jeder Beitrittstermin sinnvoll, der nach dem 02. Oktober liegt. Die Festlegung des Termins erfolgte schließlich in einer am 22. August 1990 von DDR-Ministerpräsident de Maizière beantragten Sondersitzung der Volkskammer, die um 21 Uhr begann. Nach hitziger Debatte gab die Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, um 02:30 Uhr am 23. August 1990 als Abstimmungsergebnis bekannt:
Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 03. Oktober 1990. Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt.
(Starker Beifall der CDU/DA, DSU, FDP, teilweise der SPD, die Abgeordneten der genannten Fraktionen erheben sich von den Plätzen.)
Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis. Wir haben uns die Entscheidung alle sicher nicht leichtgemacht, aber wir haben sie heute in Verantwortung vor den Bürgern der DDR in der Folge ihres Wählerwillens getroffen. Ich danke allen, die dieses Ergebnis im Konsens über Parteigrenzen hinweg ermöglicht haben.“
In einer daran anschließenden persönlichen Erklärung antwortete der SED-PDS-Vorsitzende Gregor Gysi bedauernd: Das Parlament hat soeben nicht mehr und nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 03. Oktober 1990 (jubelnder Beifall bei der CDU/DA, der DSU und teilweise der SPD) beschlossen.
Anfang November 2004 wurde die Absicht der Bundesregierung bekannt, den Tag der Deutschen Einheit, der in jenem Jahr auf einen Sonntag gefallen war, künftig stets am ersten Sonntag im Oktober zu feiern, um unter anderem mit den daraus resultierenden Steuermehreinnahmen von 500 Millionen Euro ein drohendes Defizit im Haushalt 2005 zu verringern. Da Bundespräsident Horst Köhler dem Plan, der auch sonst wenig Unterstützung gefunden hatte, widersprach,] verzichtete Bundeskanzler Gerhard Schröder darauf, ihn weiterzuverfolgen.
Die offizielle Feier zum Tag der Deutschen Einheit findet seit 1990 meist in der Landeshauptstadt des Landes statt, das zu dem Zeitpunkt den Vorsitz im Bundesrat innehat. Dies regelt die Königsteiner Vereinbarung gemäß der Länder-Reihenfolge nach absteigender Einwohnerzahl. Der bis zum Jahr 2016/17 geltende Turnus weicht leicht von der aktuellen Reihenfolge der Bevölkerungszahlen ab, da er am 20./21. Dezember 1990 auf der Ministerpräsidentenkonferenz in München beschlossen wurde und sich die Bevölkerungszahlen der Länder seitdem durch die starke Binnenwanderung verändert haben. Nicht immer fanden die offiziellen Feierlichkeiten in der Landeshauptstadt statt: 2011 wurde in Nordrhein-Westfalen nicht in der Landeshauptstadt Düsseldorf, sondern in der Bundesstadt Bonn gefeiert, 2015 fanden die Feierlichkeiten nicht in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden, sondern in Frankfurt am Main statt und 2021 war es nicht Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg, sondern Halle (Saale).
In der Regel finden an diesem Tag nach einem ökumenischen Gottesdienst ein Staatsakt und ein Bürgerfest (Deutschlandfest) statt, bei dem sich auf der Ländermeile die Länder und die Regierung präsentieren, wobei sich das Bürgerfest meist über mehrere Tage erstreckt. Beim Festakt reden traditionell der amtierende Bundesratspräsident und entweder der Bundespräsident, Bundestagspräsident oder Bundeskanzler, seltener auch andere Gäste.

Der Eintritt ist frei, Spenden herzlichste erbeten. Während der zurückliegenden Monate konnte Erna Dirschinger zusammen mit ihren musikalischen Freunden über außergewöhnliches Engagement bereits die großartige Summe von über € 70.000 als Flutopfer-Hilfe Ahrtal einspielten und persönlich direkt an Bürgermeister Helmut Lussi, der Gemeinde Schuld übergeben.
Zudem wurde mit zahlreichen Benefiz-Konzerten der letzten Wochen auch den Überschwemmungs-Folgen vor Ort begegnet.
Angesichts dieser beiden, von ihren zahlreichen herausragenden Gemeinwohl-Engagements, wird die Region sicher in weiterer Beharrlichkeit dran zu bleiben und bei all den vielen Problemen unserer Zeit und Welt, diese dankenswerte Initiative auf € 100.000 hieven!

Erich Neumann, freier investigativer Journalist www.cmp-medien.de
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© Bild: Bundesregierung | Lehnartz CC – Hunderttausende feierten in Berlin die deutsche Wiedervereinigung
© Bild: AP CC – Sowjetische Panzer am 17. Juni 1953 in der Leipziger Straße in Ostberlin
© Bild: Manuela Meilinger CC – Ida Rau und Erna Dirschinger
© Bild: Manuela Meilinger CC – Violinist Gerhard Martin und Erna Dischinger
© Bild: https://de.wikipedia.org CC – Hochaltar mit Gnadenbild
© Bild: https://www.marktbissingen-kultur.de CC – Maria Himmelfahrt Außenansicht

Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

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