Und wer kann sie heutzutage noch wechseln?
Gemeint sind die Glühlampen der Autoscheinwerfer neuester Generation. Bei den hier gezeigten Modellen war das nie ein Problem!
In einigen Ländern sind grundsätzlich Ersatzglühlampen mitzuführen. Generell gilt dies für Spanien, Serbien, Mazedonien und Montenegro. In Kroatien, der Slowakei und Russland werden Ersatzlampen mit Ausnahme von LEDs und Xenonlampen verlangt. Empfohlen werden Reserveglühlampen für Frankreich, Portugal, Ungarn, Slowenien, Tschechien, Norwegen und die Niederlande, wobei diese Vorschrift teilweise nur auf einheimische Fahrzeuge angewandt wird. Das Mitführen passender Reservelampen ist generell sinnvoll, wenn Ersatz nur schwer zu bekommen ist. Bei vielen Fahrzeugen ist ein Austausch nur noch in der Werkstatt mit größerem Aufwand möglich. Mit der Ergänzung 07 der ECE-Regelung R-48 müssen ab August 2006 neuere Fahrzeuge jedoch so konstruiert werden, dass ein Glühlampenwechsel ohne Werkzeugeinsatz möglich ist. Bei Xenonlampen ist der Austausch in der Werkstatt weiterhin erforderlich.
Selbst unser Wagen, Erstzulassung August 1997, ist schon halb verbaut und die neueren Modelle sind alle total verbaut.
Es ist direkt ein Wunder, dass man noch selber Benzin und Wasser bzw. Frostschutzmittel einfüllen kann.
Unser Mitbewohner kann in seinem Audi noch nicht mal mehr den Ölstand kontrollieren: es gibt keinen Ölstab mehr. Er muss sich ganz auf die Elektronik verlassen.