Nur was im Vertrag steht, ist rechtlich bindend.
Nur wer Verträge lesen kann und Paragraphen eindeutig geprüft hat, hat vor Gericht gute Chancen. Doch wer einmal vor Gericht stand, bekommt noch lange kein Recht, obwohl er im Recht ist. Und dann heißt es im Falle der Autobahnbrücke A 1 über den Rhein - "Wer billig kauft, kauft meistens zweimal"
Im Streit über die Kündigung des Bauvertrags für den Neubau der Leverkusener Rheinbrücke geht NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) allerdings davon aus, dass der Baukonzern Porr AG die Mehrkosten tragen muss. Dazu gebe es eine klare Regelung. "Bei einer Kündigung aus "wichtigem" Grund fallen Mehrkosten dem ehemaligen Vertragspartner zur Last", sagte Wüst im Interview mit dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Den Zuschlag an einen Auftragnehmer zu vergeben, der bei Ausschreibungen die besten Konditionen abgeben hat, ist nicht immer die richtige Maßnahme. Hier werden nicht selten Äpfel mit Birnen verglichen. Und schon ist man wieder beim konkreten Fall. 30 km nördlich der Baustelle befindet sich eines der namhaftesten Stahl- und Walzwerke der Welt. Hier hätte der Stahl gefertigt und fristgerecht angeliefert werden können. Bei Mängelrügen, die man nie ganz ausschließen kann, hätte das Werk am Rhein ohne viel Federlesen die Mängel beheben können.