Brückenbau, ein Kunst für sich!
Die Durchführung von Belastungsproben war im Brückenbau lange Zeit obligatorisch. Insbesondere die Verwendung des Eisens und die Einführung neuer statischer Systeme, wie z.B. Hängebrücken, verlangten vor der eigentlichen Verkehrsfreigabe einen praktischen Nachweis der berechneten Tragfähigkeit. Sollte es aufgrund konstruktiver Fehlberechnungen doch einmal zu einem Einbruch der Brücke kommen, gibt es für den Konstrukteur folgende Haftungsrisiken, die wie nachstehend aussehen:
Sein Arbeitgeber kann Erstattung des Schadensersatzes verlangen, den er selbst dem Geschädigten zahlen musste
Der Geschädigte kann unmittelbar vom Konstrukteur Schadensersatz verlangen
Der Staat kann wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung strafen
Was bei der Einschätzung des strafrechtlichen Risikos meist unberücksichtigt bleibt, sind die durch die Anklage selbst vorgeworfenen Tatbestände, für die Verletzung oder sogar den Tod eines oder mehrerer Menschen verantwortlich zu sein. Die damit einhergehenden Selbstvorwürfe und insbesondere die durch Gerichtsprozesse verursachten Stresssituationen wiegen meist schwerer als die häufig vergleichsweise geringe Geldstrafe. Juristen sagen: „The process is the punishment" (Der Prozess ist die Strafe)
brücken können auch was gefährliches an sich haben - wie hier zum beispiel:
gläserne Brücke