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Stamm und Stammzellen beschäftigen den Europäischen Gerichtshof

Dabei geht es um die Frage, ob Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen sowie die Verfahren zu ihrer Gewinnung rechtlich geschützt werden dürfen. Ein Bonner Neurobiologe hatte sich die Herstellung von Nerven-Vorläuferzellen aus der Keimblase patentieren lassen, mit denen er Krankheiten wie Parkinson oder Multiple Sklerose behandeln will. Die Umweltorganisation Greenpeace sieht darin den Versuch, menschliche Gene, Organe und auch Zellen aus menschlichen Embryonen „zur Ware“ zu degradieren.

Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung gebeten. Zu entscheiden sei etwa, ob eine Stammzelle auch dann als Embryo anzusehen ist, wenn „sie als solche nicht mehr die Fähigkeit besitzt, sich zu einem menschlichen Individuum fortzuentwickeln“.

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Dienstag (18. Oktober)EntscheidungDer Europäische Gerichtshof (EuGH)

1 Kommentar

> "Ein Bonner Neurobiologe hatte sich die Herstellung von Nerven-Vorläuferzellen aus der Keimblase patentieren lassen"

Da steht doch, dass er sich die Herstellung(!) patentieren ließ - und keine der oben genannten "Waren".

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