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Muss ich das verstehen?

In der Tradition des römischen Rechts galten Tiere zivilrechtlich lange Zeit als Sachen. In Deutschland wurden sie 1990 mit der Einfügung von § 90a im Bürgerlichen Gesetzbuch gegenüber den Sachen abgeteilt, unterliegen aber im Allgemeinen weiterhin den sachenrechtlichen Bestimmungen. Der deutsche § 90a BGB lautet:

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

– Bürgerliches Gesetzbuch

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8 Kommentare

-- eine wunderbare Zusammenstellung....

""Der deutsche § 90a BGB lautet:

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ ""

Das muss man wirklich nicht verstehen!
Man stelle sich diesen § mal im Austausch "Sache-Tiere" vor.
Dann würde für die Sachen das Tierschutzgesetz gelten .... ;-))))

Das Problem.
Wir machen als Menschen Gesetze, Regeln und Maßnahmen nach unseren aktuellen Interessenlagen und vergessen dabei die "NATÜRLICHKEIT in unsere Welt" (Tierwelt usw. , betrifft übrigens auch unseren aktuellen Gender-Wahn)!

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